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Belagsanierung der L 562 erfolgen in den Schulferien

Nun ist es endlich soweit – die Mittel für die Fortsetzung der Belagsanierung der L 562 in der Ortsdurchfahrt Dietlingen (OD) sind freigegeben, die Arbeiten sind an die Firma Kirchhoff vergeben und der Bauzeitenplan steht auch.Wie die Bezeichnung schon sagt, ist die OD eine Landesstraße und die Maßnahme wird vom Land Baden-Württemberg, Straßenbauverwaltung beim Regierungspräsidium Karlsruhe, koordiniert und bezahlt. Gleichzeitig werden teilweise Gehwegverbreiterungen und -kanzeln, die der Verkehrsberuhigung dienen sollen und von der Gemeinde mitfinanziert werden, gebaut. Ganz ohne Einschränkungen und Belästigungen geht solch eine große Baumaßnahme nie ab. So wird während der kompletten Bauzeit der Busverkehr über die Siemens-, Gustav-Rommel-, Bach- und Poststraße sowie Im Speiterling bzw. umgekehrt umgeleitet. Ersatzbushaltestellen sind bereits eingerichtet. Da aber in der Bauzeit Schulferien sind, gilt der Ferienfahrplan und es fahren weniger Busse. Ein beidseitiges Halteverbot wird in den genannten Straßen erforderlich. Nachfolgend noch einige wichtige Details:

·          Die Bauzeit ist vorgesehen vom Montag, 9. August bis Freitag, 10. September 2010

·          Die Sanierung erfolgt in drei Bauabschnitten

-    der erste vom Anschluss an die bisherige Sanierung bei der  Autowerkstatt Kaburek/Straße Am Remberg bis zum Rathaus/Einmündung Obere und Untere Talstraße,

-    der zweite Bauabschnitt dann bis zum REWE-Markt Kurpiela

-    und der dritte und für diese Maßnahme letzte Bauabschnitt geht bis zur Einmündung in das Neubaugebiet Klepberg/Ellmendinger Weg.

·          Jeder Bauabschnitt wird separat asphaltiert und dazu für zwei bis drei Tage voll gesperrt.

·          Ansonsten erfolgt während der Arbeiten eine halbseitige Straßensperrung mit Ampelregelung. Die Anwesen können (fast) jederzeit angefahren werden. Lediglich wenn der Schwarzbelag aufgebracht wird, können auch in diesen Tagen die Anwohner nicht zu ihren Häusern fahren.

·          Da die Gehwege aber ständig frei sind, kommt man fußläufig immer überall hin.

·          Der Schwerlastverkehr wird wieder weiträumig umgeleitet.

Gehofft wird, dass nicht allzu große Belästigungen und Beeinträchtigungen während der Bauzeit auftreten und die „neue OD“ lange Zeit in einem guten Zustand nutzbar sein wird. Vielen Dank für die Einhaltung der Halteverbote und Umleitungen sowie das Verständnis.

 

 

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Freilaufende Hunde bedrohen das Wild

Immer wieder müssen die Behörden gegen Hundehalter einschreiten, deren Tiere Reh- oder anderes Wild hetzten und zum Teil sogar rissen. Guido Wölfle vom Forstamt appelliert  deshalb an die Hundebesitzer: „Halten Sie Ihren Hund immer in Ihrer unmittelbaren Nähe und führen Sie ihn notfalls an der Leine – so helfen Sie mit, dass die Tierwelt vor vermeidbaren Stress- und Gefährdungssituationen bewahrt bleibt!“ Insbesondere größere Hunde, die sich selbst überlassen werden, stellen eine erhebliche Gefahr für die Tierwelt dar, insbesondere für das Niederwild und die Bodenbrüter. Das Fluchtverhalten freilebender Tiere ist wesentlich stärker ausgeprägt als bei Haustieren. Dieses angeborene Schutzverhalten bedeutet auch immer Stress für das Wild. Gerade während der Brut- und Aufzuchtzeiten können Störungen für die Jungtiere verheerende Folgen haben. Aber auch die Elterntiere sind durch streunende Hunde im wahrsten Sinne des Wortes tödlichen Gefahren ausgesetzt. Für die weitaus größte Zahl der Hundehalter sei es selbstverständlich, ihren Vierbeiner am Streunen oder unbeaufsichtigten Herumtollen zu hindern, weiß Wölfle: „Verantwortungsbewusste Hundehalter wissen um die Unberechenbarkeit ihres Tieres gerade beim Auftauchen von Wild.“

 

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Neuer Personalausweis ab 01. November 2010


Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.

Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals vom Bundesinnenministerium umfassend informieren.

Gerne steht Ihnen auch unser Bürgerbüro für Ihre Fragen zur Verfügung.
Kontakt: 0 72 36 / 703 0 - oder - buergerbuero@keltern.de

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Austausch der Wasserzähler

Nach dem Eichgesetz müssen Wasserzähler alle 6 Jahre ausgetauscht werden, Das letzte Einbaudatum bzw. das Austauschjahr ist auf der Innenseite des Wasserzählerdeckels angegeben.  Für dieses Jahr werden ab sofort bis Oktober in allen Ortsteilen die betroffenen Wasserzähler  mit Eichjahr 2004 und älter ausgetauscht. Wir möchten deshalb die Hauseigentümer bitten, den Zugang zur Wasseruhr freizuhalten. Mit dem Austausch der Wasserzähler, wurde die Firma Thomas Mangler vom Dobel beauftragt. Der Firmenmitarbeiter kann sich entsprechend ausweisen. 

 

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Gestalterische Veränderungen auf dem Dietlinger Friedhof


Nicht nur mit der Neuanlage von Urnen- Gemeinschaftsgrabflächen im Bereich des „neuen“ Friedhofsteils und der ehemaligen Welle soll der Dietlinger Bergfriedhof eine Veränderung erfahren; mittel- und langfristig soll auch der Bereich oberhalb der Urnenwände umgestaltet werden. Hierfür ist es erforderlich, dass die bestehenden Gräber, deren Liegezeit (25 Jahre) bereits abgelaufen ist abgeräumt werden. Die Maßnahme soll noch in Spätjahr durchgeführt,  und die bestehenden Grabreihen flächig eingesät werden. Die betroffenen Grabreihen werden gekennzeichnet. Wir bitten die Hinterbliebenen die Grablegen bis zum  01. Oktober 2010 abzuräumen. Bis dahin nicht abgeräumte Gräber werden von der Gemeinde kostenlos abgeräumt  

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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010

1. Steuerfestsetzung

Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung vom 18.12.2009 die Hebesätze für die Grundsteuer für 2010 festgesetzt auf 310 % v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 270 % v.H. für Grundstücke  (Grundstuer B).

Die Hebesätze sind 2010 gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Für diejenigen Steuerschuldner, welche für das Kalenderjahr 2010 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird auf grund von § 27 Abs. 3 des Grundseuergesetzes (GrdStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 in derselben Höhe wie für das Jahr 2009 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen erging anknüpfend an den Messbescheid des Finanzsamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid mit Datum 22.01.2010

Da wir ab 2010 unsere EDV umgestellt haben, kann sich bei einigen Eigentümern etwas an den Abschlagsraten ändern. Daher verschicken wir in diesem Jahr allen Eigentümern einen Bescheid mit Datum 22.01.2010.

An der bisher festgesetzten Jahressteuer ändert sich jedoch nichts.

Bitte beachten Sie dies bei ihren künftigen Überweisungen, bzw. falls sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben.

2. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2010 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Keltern, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen, oder beim Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75175 Pforzheim.

Keltern, den 22.01.2010

gez. Ulrich Pfeifer, Bürgermeister



Es trägt zu einer Erleichterung der Verbuchung bei der Gemeindekasse bei und erspart Ihnen Arbeit, wenn auch Sie am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen und die Einzugsermächtigung ausgefüllt an die Gemeindekasse zurücksenden. Vergessen Sie dabei bitte nicht, Ihr Kassenzeichen anzugeben.

Wenn Sie bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist dieser Hinweis für Sie gegenstandslos. Bei Vergabe eines neuen/weiteren Kassenzeichens kann die Einzugsermächtigung nicht automatisch übernommen werden. Dies müsste der Gemeindekasse 07236/70333 mitgeteilt werden.

Bitte teilen Sie uns eventuell eingetretene Anschriftenänderungen oder Änderungen der Bankverbindung mit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rechnungsamt

 

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Der Abwasserverband „ Oberes Pfinz- und Arnbach bittet um Mitthilfe

Der Abwasserverband „ Oberes Pfinz- und Arnbachtal“ bittet die Bevölkerung um Meldung von Auffälligkeiten im Bereich der Pfinz sowie des Arnbachs im Einzugsbereich Birkenfeld, Neuenbürg, Straubenhardt und Keltern, insbesondere bei Wassertrübungen, Kanalaustritten oder bei der Beobachtung von Menschen, die Kanaldeckel öffnen und sperrige Gegenstände dort einwerfen. Immer öfter gelangen insbesondere Bauhölzer in das Kanalnetz, die erhebliche Schäden durch Verstopfungen und Rückstau verursachen. Wir bitten daher um besondere Aufmerksamkeit bei Bauarbeiten.Sie helfen uns hierbei wesentlich bei der Verhinderung/Begrenzung von Umweltschäden und unnötigen Kosten. Ihre Meldung geben Sie bitte an das Betriebspersonal, das Sie unter Tel. 07236/8603 erreichen. Auch eine Meldung an Ihre zuständige Gemeindeverwaltung mit der Bitte um unverzügliche Weiterleitung an den Abwasserverband ist hilfreich. Bei aktullen Ereignissen außerhalb der Betriebszeiten wenden Sie sich an die Polizei. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

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Die Polizeiposten Remchingen - Keltern

Die Polizeiposten Remchingen und Keltern wurden mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 zu einer größeren, schlagkräftigeren Einheit vereinigt. Die sieben Beamtinnen und Beamten des Polizeipostens Remchingen sind nun für die Gemeinden Remchingen und Keltern zuständig.
Damit betreut der Polizeiposten Remchingen rund 21.000 Einwohner in den insgesamt neun Ortsteilen der beiden Gemeinden. Durch die Zusammenlegung werden Verwaltungsaufgaben zugunsten der Präsenz der Beamtinnen und Beamten vor Ort gebündelt. Mit seiner Personal- und Fahrzeugausstattung kann der Polizeiposten  flexibler auf polizeiliche Lagen und Brennpunkte reagieren. Mit der Leitung des Polizeipostens Remchingen wurde Polizeihauptkommissar Rüdiger Schroth beauftragt, Stellvertreter ist Polizeikommissar Jörg Huber. Als Jugendsachbearbeiter sind  Polizeihauptmeister Johannes Rebholz und Polizeihauptmeister Oliver Schroth eingesetzt. Als Sachbearbeiter sind Polizeihauptmeister Rolf Jäger, Polizeihauptmeister Joachim Heinrich und Polizeiobermeisterin Stephanie Rettkowski tätig. Der Polizeiposten verfügt über zwei Streifenwagen.

Der Polizeiposten Remchingen befindet sich in Remchingen-Wilferdingen an der Bundesstraße 10, die Anschrift lautet: Hauptstraße 100, 75196 Remchingen. Telefonisch sind die Beamten von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr unter Tel. 07232/372580 erreichbar. Im Rathaus Keltern-Ellmendingen, Raum Nr. 2.21, wird montags in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr eine Bürgersprechstunde abgehalten. Während der Bürgersprechstunde ist die Polizei dort unter Tel. 07236/70361 erreichbar.

 

 

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Wasseruhren regelmäßig kontrollieren

Wir möchten alle HauseigentümerInnen bitten, regelmäßig die Wasseruhren in Ihrem Anwesen zu kontrollieren, damit ein größerer Mehrverbrauch durch technische Defekte (Überdruckventil,  WC-Spülung,  tropfender Wasserhahn,  u.a.)   vermieden wird. 
Da die Gemeinde hierfür nicht verantwortlich ist, weisen wir darauf hin, dass die Wasser- und Abwassergebühren auch für den unbeabsichtigten Wassermehrverbrauch zu entrichten sind.

Ihr Rechnungsamt Keltern

 

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Appell an alle Autofahrer, Fahrzeug-, Stellplatz- und Grundstückbesitzer
Der Gehweg gehört den Fußgängern und die Straße ist kein Parkraum; mit etwas Wille ist oft auch auf dem eigenen Grundstück genügend Platz zum Parken. „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“, so lautet § 1 der Straßenverkehrsordnung. Doch gerade auch was das Halten und Parken anbelangt scheint diese Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und Mitbürgern stark in Vergessenheit geraten zu sein. Parken auf Gehwegen, skrupelloses Parken, Halten und Wiederanfahren entgegen der Fahrtrichtung – mit den daraus resultierenden Gefahrensituation – oder die Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Metern beim Halten und Parken auf „gleicher Höhe“, bekümmert heute scheinbar niemanden mehr; außer man ist selbst von einer daraus resultierenden, ärgerlichen oder Gefahrensituation betroffen. Dann kochen die Emotionen hoch... aber eben erst dann.  !!!   Das muss doch nicht sein !!!!!!!   Das Miteinander im Straßenverkehr und das friedliche Zusammenleben in der Gemeinde erfordert nunmal ein gewisses Mindestmaß an Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Deshalb nochmals die eindringliche Bitte und der Hinweis: Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auch in Wohngebiet muss beim Halten und Parken eine Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Metern (nicht wie oft fälschlicher Weise angenommen nur 3,00 Metern!) verbleiben Die Straße ist grundsätzlich kein Parkraum, denn wie der Name schon sagt, soll die Fahrbahn dem Fahren (und das in zulässiger Geschwindigkeit) dienen. In diesem Sinne bitten wir auch, die oftmals auf den eigenen Grundstücken vorhandenen oder möglichen Parkgelegenheiten, Stellplätze und Garagen zu nutzen. Nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis lässt es sich friedlich und angenehm nebeneinander leben. In diesem Sinne hoffen wir, dass dieser Appell nicht verhallt und auf die nötige Einsicht, auch im eigenen Interesse und im Sinne eine angenehmen Miteinanders, stößt. 
 

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