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Keltern
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Stellenausschreibung Bürgermeister

Die Stelle des/der hauptamtlichen

Bürgermeisters/Bürgermeisterin

der Gemeinde Keltern im Enzkreis (rund 9.000 Einwohner in den fünf Ortsteilen Dietlingen, Ellmendingen, Niebelsbach, Weiler und Dietenhausen) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 14. Juli 2012 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 22. April 2012, eine evtl. notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 13. Mai 2012, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 26. März 2012, 18 Uhr, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Keltern, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“, eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

·         Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.

·         Eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt.

·         Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 23. April 2012, und endet am Mittwoch, 25. April 2012, 18 Uhr.

Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Ort und Zeit der öffentlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen/Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

Stellenausschreibung als PDF!

 
Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte/r

Die Gemeinde Keltern stellt zum 01.09.2012 einen

Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte/r

zur Verfügung.

Wenn Sie Interesse am Ausbildungsberuf und mindestens einen Hauptschul- oder Realschulabschluss haben und Aufgeschlossenheit am öffentlichen Leben mitbringen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Nähere Informationen über den Ausbildungsverlauf können Sie bei unserem Personalamt erfragen.

Ihre Bewerbung senden Sie bis spätestens 24.02.2012 an die Gemeinde Keltern, Weinbergstraße 9 in 75210 Keltern. Für Fragen stehen Ihnen unser Kämmerer Jürgen Germann unter Tel.: 07236/703-30; email: j.germann@keltern.de oder Frau Susanne Schick vom Personalamt unter Tel.: 07236/703-36; email: s.schick@keltern.de gerne zur Verfügung.

Stellenausschreibung als PDF!

 
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