Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Schwabenstraße I“
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schwabenstraße I“ für Keltern, Ortsteil Niebelsbach, mit örtlichen Bauvorschriften.
Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Oktober 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schwabenstraße I“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Schwabenstraße I“ ist der unten angeführte Lageplan maßgeblich (Darstellung ohne Maßstab). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 2627/3, 2630/2, 2631, 2632, 2633, 2633/1 und 26,39, Schwabenstraße 77-87, mit einer Gesamtfläche des Geltungsbereichs von ca. 0,44 ha.
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden 0,44 ha großen Bereich (Flurstücke Nr. 2627/3, 2630/2, 2631, 2632, 2633, 2633/1 und 26,39, Schwabenstraße 77-87) erforderlich.
Keltern, 29.November 2021
Steffen Bochinger, Bürgermeister
Plan und Geltungsbereich Schwabenstr. I
Veränderungssperre Satzung Schwabenstr. I