Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hofäcker 17/1
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hofäcker 17/1 für Keltern, Ortsteil Dietlingen, mit örtlichen Bauvorschriften.
Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Dezember 2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofäcker 17/1“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofäcker 17/1“ ist der unten angeführte Lageplan vom 02.12.2020 maßgeblich (Darstellung ohne Maßstab). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 13078 und 17497 mit einer Gesamtfläche des Geltungsbereichs von ca. 0,21 ha.
Eine Familie möchte Ihr Wohnhaus um einen Anbau erweitern. Die Planung des Architekten wurde mit dem Baurechtsamt des LRA Enzkreis besprochen. Die Planung ist auf der derzeitigen Rechtsgrundlage nicht genehmigungsfähig.
Zur Umsetzung der Planungsziele, zum Ausbau und zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im betreffenden 0,21 ha großen Bereich (Flurstücksnummern: 13078 und 17497 nördlich der Straße Hofäcker) erforderlich.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird die vorgesehene Planung gesichert. Durch das Architekturbüro wurde bereits ein Konzept vorgelegt. Die Vorhabenpläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) werden dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) zugeordnet.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 12 BauGB wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt und unterliegt keiner förmlichen Umweltprüfung.
Keltern, 14.Januar 2021
Steffen Bochinger, Bürgermeister