Aufstellungsbeschlüsse und öffentliche Bekanntmachungen
Hauptstraße 22+24 - Weiler Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Mai 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße 22+24“ mit den örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Gebiet liegt im Innenbereich. Die Flächen von Flurstück 2509 und Flurstück 2535 werden im Bebauungsplan “Hauptstraße 22+24“ im Ortsteil Weiler nach § 13a BauGB entwickelt.
Für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Hauptstraße 22+24“ ist der angeführte Lageplan vom 02.05.2024 maßgeblich
(Darstellung ohne Maßstab).
Keltern, 23. Mai 2024
Steffen Bochinger, Bürgermeister
„Grenzsägmühle 8. Änderung“ Niebelsbach Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „Grenzsägmühle 8. Änderung“ in Keltern, Ortsteil Niebelsbach, mit den örtlichen Bauvorschriften.
Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. November 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Grenzsägmühle 8. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 8. Änderung des Bebauungsplans „Grenzsägmühle“ ist der unten angeführte Lageplan maßgeblich (Darstellung ohne Maßstab).
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 305 auf Gemarkung Niebelsbach.
Mit der 8. Änderung des Bebauungsplans „Grenzsägmühle“ soll die innenliegende Erweiterung des Marktraumes im Penny-Markt ermöglicht werden. Die Gebäudekontur bleibt unverändert.
Der Eigentümer führt hierzu die 8. Änderung des Bebauungsplans „Grenzsägmühle“ aus.
Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle Gewerbeflächen aus. In einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. UVPG wird das Verfahren bestimmt.
Voraussichtlich erfolgt die 8. Änderung des Bebauungsplans „Grenzsägmühle“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB
Keltern, 21. Dezember 2023
Steffen Bochinger, Bürgermeister
„Schwabenstraße 77“ Niebelsbach Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss für vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schwabenstraße 77“ in Keltern, Ortsteil Niebelsbach, mit den örtlichen Bauvorschriften.
Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Juni 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schwabenstraße 77“ mit den örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen.
Für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Schwabenstraße 77“ ist der angeführte Lageplan maßgeblich (Darstellung ohne Maßstab). Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 2639 - Gemarkung Niebelsbach.
Mit dem Bebauungsplan „Schwabenstraße 77“ soll die Bebauung für ein mehrspänniges Mehrfamilienhaus ermöglicht werden.
Der Bebauungsplan „Schwabenstraße 77“ liegt im Innenbereich mit bestehender Bebauung. Er wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt und unterliegt keiner förmlichen Umweltprüfung. Entsprechende artenschutz-rechtliche Vorschriften werden berücksichtigt.
Keltern, 16. November 2023
Steffen Bochinger, Bürgermeister
„Schwabenstraße 83“ Niebelsbach Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss für vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schwabenstraße 83“ in Keltern, Ortsteil Niebelsbach, mit den örtlichen Bauvorschriften.
Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07. Oktober 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schwabenstraße 83“ mit den örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen.
Für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Schwabenstraße 83“ ist der angeführte Lageplan maßgeblich (Darstellung ohne Maßstab). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 2631 + 2627/3 - Gemarkung Niebelsbach.
Mit dem Bebauungsplan „Schwabenstraße 83“ soll die Bebauung für ein mehrspänniges Mehrfamilienhaus ermöglicht werden.
Der Bebauungsplan „Schwabenstraße 83“ liegt im Innenbereich mit bestehender Bebauung. Er wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt und unterliegt keiner förmlichen Umweltprüfung. Entsprechende artenschutz-rechtliche Vorschriften werden berücksichtigt.
Keltern, 16. November 2023
Steffen Bochinger, Bürgermeister
"Klepberg II" Dietlingen Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „Klepberg II“ in Keltern, Ortsteil Dietlingen, mit den örtlichen Bauvorschriften.
Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Oktober 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Klepberg II“ mit den örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit dem Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht von Leipzig entschieden, dass § 13b BauGB (beschleunigtes Bebauungsplanverfahren für Wohnbaugebiete im siedlungsnahen Außenbereich) nicht mit EU-Recht vereinbar ist und Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.
Wegen des Vorrangs von EU-Recht darf § 13b BauGB nicht mehr angewendet werden.
Mit dem Wegfall des Bebauungsplanverfahrens nach § 13b BauGB ist der Bebauungsplan neu im Regelverfahren nach § 2 BauBG mit Umweltbericht aufzustellenFür die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Klepberg II“ ist der angeführte Lageplan maßgeblich (Darstellung ohne Maßstab).
Keltern, 26. Oktober 2023
Steffen Bochinger, Bürgermeister
„Schloßäcker II+“ Weiler Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „Schloßäcker II+“ in Keltern, Ortsteil Weiler, mit den örtlichen Bauvorschriften.
Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Oktober 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schloßäcker II+“ mit den örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit dem Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht von Leipzig entschieden, dass § 13b BauGB (beschleunigtes Bebauungsplanverfahren für Wohnbaugebiete im siedlungsnahen Außenbereich) nicht mit EU-Recht vereinbar ist und Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.
Wegen des Vorrangs von EU-Recht darf § 13b BauGB nicht mehr angewendet werden.
Mit dem Wegfall des Bebauungsplanverfahrens nach § 13b BauGB ist der Bebauungsplan neu im Regelverfahren nach § 2 BauBG mit Umweltbericht aufzustellen.
Für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Schloßäcker II+“ ist der angeführte Lageplan maßgeblich (Darstellung ohne Maßstab).
Keltern, 26. Oktober 2023
Steffen Bochinger, Bürgermeister
„Schelmenäcker II“ Niebelsbach Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „Schelmenäcker II“ in Keltern, Ortsteil Niebelsbach, mit den örtlichen Bauvorschriften.
Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Oktober 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schelmenäcker II“ mit den örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit dem Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht von Leipzig entschieden, dass § 13b BauGB (beschleunigtes Bebauungsplanverfahren für Wohnbaugebiete im siedlungsnahen Außenbereich) nicht mit EU-Recht vereinbar ist und Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.
Wegen des Vorrangs von EU-Recht darf § 13b BauGB nicht mehr angewendet werden.
Mit dem Wegfall des Bebauungsplanverfahrens nach § 13b BauGB ist der Bebauungsplan neu im Regelverfahren nach § 2 BauBG mit Umweltbericht aufzustellen.
Für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Schelmenäcker II“ ist der angeführte Lageplan maßgeblich (Darstellung ohne Maßstab).
Keltern, 26. Oktober 2023
Steffen Bochinger, Bürgermeister