Bauplätze: Gemeinde Keltern

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Keltern
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sonne über Nebelmeer
Schneegloeckchen bluehen
Kirschblüte
Abendstimmung
Sonne über Nebelmeer
Schneegloeckchen bluehen
Kirschblüte
Abendstimmung

Wohnbauplätze

Vorlesen

Wohnbauplätze

Derzeit werden von der Gemeinden Keltern leider keine Baugrundstücke zum Kauf angeboten.

Städtebauliche Entwürfe für Bebauungspläne beschlossen

Verfahren für drei Baugebiete kommen voran – Vorgaben für Arten- und Naturschutz

Die Bebauungsplanverfahren für die Gebiete „Schloßäcker II+“ in Weiler, „Klepberg II“ in Dietlingen und „Schelmenäcker II“ in Niebelsbach sind einen weiteren Schritt vorangekommen. Der Gemeinderat hat die Abgrenzungen des Plangebietes nochmals bestätigt und die städtebaulichen Entwürfe als Grundlage beschlossen. Zudem hat das Gremium die Kriterien für eine Bauverpflichtung festgelegt. Als nächsten Schritt hören die von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger die Eigentümer der Grundstücke an. Anschließend kann der Ende November gebildete Umlegungsausschuss den Umlegungsbeschluss fassen.  Die als Erschließungsträger eingesetzten Fachbüros sind Erfüllungsgehilfen der Verwaltung. Das heißt: Verwaltung und Gemeinderat treffen, je nach Zuständigkeit, die wichtigen Entscheidungen weiter selbst.

Hoher Bedarf an Wohnraum

Die Gemeinde entwickelt die drei Baugebiete parallel, da es in den Kelterner Ortsteilen, trotz der im Innenbereich brachliegenden Bauplätze, hohen Bedarf gibt. Vorgesehen ist, die Möglichkeiten für sozial verträglichen Wohnraum und andere soziale Einrichtungen wie zum Beispiel einem Kindergarten, zu schaffen. Die neuen Gebäude sollen sich an die Topografie und die bestehende Bebauung so gut wie möglich anpassen. Da Wasser im Trennsystem abgeleitet wird, reichen die Kanalkapazitäten auch mit den neuen Baugebieten aus.

Viele Bauformen möglich

Das Baugebiet „Schloßäcker II+“ in Weiler ist insgesamt 3,6 Hektar groß.  Insgesamt sind rund 60 Grundstücke geplant. Die Planer prüfen, ob eine alternative Zufahrt realisierbar ist. In diesem Baugebebiet soll eine Fläche für eine Gemeindeeinrichtung vorgesehen werden, beispielsweise für einen Kindergarten. Das Gebiet „Klepberg II“ in Dietlingen misst insgesamt drei Hektar und soll in etwa 45 Grundstücke aufgeteilt werden. Vorgesehen sind Einzel-, Doppel-, Reihen- und ein Mehrfamilienhaus. „Schelmenäcker II“ in Niebelsbach ist rund 2,5 Hektar groß und soll etwa 34 Bauplätze für rund 80 Wohneinheiten bieten. Auch in diesem Gebiet prüfen die Planer, ob eine weitere Zufahrt möglich ist.

Maßnahmen zum Artenschutz

Im bisherigen Verfahren haben Gemeinde und Fachbüros auch großen Wert auf ökologische Fragen gelegt, die Untersuchungen sind bereits mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. So sollen beispielsweise der Erhalt von Gehölzen, neue Nisthöhlen und konsequentes Monitoring geschützte Arten vor Beeinträchtigungen bewahren. Die drei angedachten Bebauungspläne machen unter anderem Vorgaben zu Dachbegrünung, Pflanzgeboten oder zum Versiegelungsgrad von Baugrundstücken. Im Gebiet „Schloßäcker II+“ wird die ausgewiesene Wiese des Biotopverbundplans aus der Bebauung herausgenommen.

Im weiteren Verfahren werden sich noch viele Details klären. So will die Gemeinde prüfen, inwieweit die Einwohnerdichte von 60 Wohneinheiten/Hektar erhöht werden kann. Als mögliches Ziel sieht der Gemeinderat 70 bis 75 Wohneinheiten pro Hektar. Das würde die Zahl an Reihen- und Mehrfamilienhäuser erhöhen.

Bauverpflichtung beschlossen

Um zu verhindern, dass Baugrundstücke über viele Jahre brach liegen, hat der Gemeinderat eine Bauverpflichtung beschlossen. Die Eigentümer haben sieben Jahre Zeit, ihr Areal zu bebauen. Bis dahin muss ein bezugsfertiges Wohnhaus entstanden sein. Kommen die Eigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, erhält die Gemeinde ein Rückkaufrecht, das auch im Grundbuch eingetragen wird.

Sofern Eigentümer Ihr Grundstück verkaufen möchten, so ist die Gemeinde stark daran interessiert, dieses aufzukaufen, um gerade auch jungen Familien nach der Erschließung geeignete Grundstücke anbieten zu können.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Ansprechpartnerin ist Frau Sabine Bischoff unter Telefonnummer: 07236/70337 oder unter s.bischoff(@)keltern.de.

Industrie / Gewerbebauplätze

Der Kaufpreis für vollerschlossene Gewerbebauplätze im  Interkommunalen Gewerbegebiet Dammfeld beträgt 110,-- Euro/qm. Informieren Sie sich bitte auch in der Detailansicht des Baugebietes!

Leider können wir Ihnen derzeit keine Bauplätze im IKG Dammfeld anbieten!