Wohnbauplätze
Derzeit werden von der Gemeinden Keltern leider keine Baugrundstücke zum Kauf angeboten.
Aktuelle Planungen
Nächster Schritt wäre die Vorstellung der Grobplanungen zu den einzelnen Gebieten in Eingertümerversammlungen gewesen. Diese waren urpsrünglich für das Frühjahr 2020 geplant gewesen.
Intern wurden die Verfahren im Laufe des Jahres weiter geführt. Die notwendigen Vorplanungen und Vorbereitungen wurden in die Wege geleitet, doch leider konnten die Eigentümerversammlungen auf Grund der Corona Krise noch nicht stattfinden.
Sobald diese wieder möglich sind, werden diese einberufen und durchgeführt.
Warte- oder Vormerklisten für Bauplatzinteressenten bieten wir nicht an.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühnäcker“ in Keltern OT Ellmendingen
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat am 13.12.2019 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühnäcker“ einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Klepberg II“ in Dietlingen
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat am 26.11.2019 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klepberg II“ einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Schloßäcker II+III“ in Weiler
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat am 26.11.2019 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schloßäcker II+III“ einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Schelmenäcker II“ in Weiler
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat am 26.11.2019 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schelmenäcker II“ einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Industrie / Gewerbebauplätze
Der Kaufpreis für vollerschlossene Gewerbebauplätze im Interkommunalen Gewerbegebiet Dammfeld beträgt 100,-- Euro/qm. Informieren Sie sich bitte auch in der Detailansicht des Baugebietes!