Wohnbauplätze
Derzeit werden von der Gemeinden Keltern leider keine Baugrundstücke zum Kauf angeboten.
Sofern Eigentümer Ihr Grundstück verkaufen möchten, so ist die Gemeinde stark daran interessiert, dieses aufzukaufen, um gerade auch jungen Familien nach der Erschließung geeignete Grundstücke anbieten zu können.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Ansprechpartnerin ist Frau Sabine Bischoff unter Telefonnummer: 07236/70337 oder unter s.bischoff(@)keltern.de.
Transparenz bei geplanten Neubaugebieten
In der Gemeinde Keltern herrscht eine hohe Nachfrage nach Wohnungen und Bauplätzen. Dazu kommt, dass das Statistische Landesamt in den nächsten Jahren für Keltern ein erhebliches Wachstumspotenzial erkennt. Um diesem Druck begegnen zu können, prüfen Verwaltung und Gemeinderat, wo neue Baugebiete in verträglichem Maß möglich sind. Dabei gilt es, Belange der Bürgerinnen- und Bürger, aber auch Umweltschutzaspekte zu berücksichtigen. Der Flächennutzungsplan enthält unter anderem mit „Schlossäcker II“ in Weiler, „Schelmenäcker II“ in Niebelsbach und „Klepberg II“ in Dietlingen noch Wohnbaureserven. Die Verfahren sind allerdings noch ganz am Anfang, viele Regelungen stehen noch gar nicht fest. Demgegenüber steht das Informationsbedürfnis vieler Bürgerinnen und Bürger, die sich um die Entwicklung ihres Ortes Gedanken machen und neue Baugebiete zum Teil ablehnen.
Die Größe des Plangebiets von „Schelmenäcker II“ in Niebelsbach beträgt rund 2,2 Hektar, „Schlossäcker II+III“ in Weiler ist 3,6 Hektar groß. Das Areal „Klepberg II“ in Dietlingen umfasst etwa drei Hektar. Erste städtebauliche Vorentwürfe sehen eine Mischung aus moderatem Geschosswohnungsbau, Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern vor. Wie die Baugebiete tatsächlich aussehen würden, klärt sich erst im weiteren Bebauungsplanverfahren. Dieses muss sicherstellen, dass Bürger- und Umweltschutzbelange einfließen, dass mit Flächen effizient und verantwortungsbewusst umgegangen wird, dass sich die Identität der Ortsteile nicht entscheidend verändert.
In Niebelsbach und Weiler wurden Unterschriften gesammelt, Bedenken formuliert und Fragen aufgeworfen. Die Gemeindeverwaltung nimmt dies sehr ernst und wird die offenen Fragen, soweit dies aktuell möglich ist, umfassend beantworten. Für das weitere Verfahren stellen Verwaltung und Gemeinderat größtmögliche Transparenz sicher. Derzeit laufen Gespräche zwischen Erschließungsträgern und Grundstückseigentümern, um deren Vorstellungen abzufragen. In seiner Klausursitzung am 5. November wird sich der Gemeinderat mit den Baugebieten beschäftigen und in aller Ruhe über die Bedenken und Fragen der Bürgerschaft
diskutieren. Selbstverständlich werden die wesentlichen weiteren Verfahrensschritte in öffentlichen Sitzungen diskutiert und entschieden, die Verwaltung wird laufend informieren und die Antworten auf Bürgerfragen öffentlich bekannt machen.
Aktuelle Planungen
Nach den Aufstellungsbeschlüssen Ende 2019 und der Beauftragung der Planungsbüros waren bereits im Frühjahr 2020 Eigentümerversammlungen zur Vorstellung der Grobplanungen vorgesehen.
Durch die Pandemie und den damit verbunden Beschränkungen konnten diese Informationsversammlungen nicht in Präsenz stattfinden. Daher wurden diese in den vergangenen Wochen durch die beauftragten Planungsbüros virtuell durchgeführt.
Abhängig von den Rückmeldungen der Eigentümer könnte nach der Sommerpause eine Entscheidung durch den Gemeinderat getroffen werden, welche/s Baugebiet/e realisiert werden könnte.
Daher gibt es auch keine Warte-, bzw. Vormerklisten.
Sollte der Zeitplan, wie geplant eingehalten werden können, so wäre nach jetzigem Stand mit einer Bebauung ca. in zwei bis drei Jahren zu rechnen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühnäcker“ in Keltern OT Ellmendingen
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat am 13.12.2019 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühnäcker“ einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Klepberg II“ in Dietlingen
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat am 26.11.2019 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klepberg II“ einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Schloßäcker II+III“ in Weiler
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat am 26.11.2019 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schloßäcker II+III“ einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Schelmenäcker II“ in Niebelsbach
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Der Gemeinderat der Gemeinde Keltern hat am 26.11.2019 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schelmenäcker II“ einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.