Sanierung Ortsmitte Dietlingen II
Informationsveranstaltung zur Vorbereitenden Untersuchung
Auftaktveranstaltung zur "Sanierung Ortsmitte Dietlingen II" am 19.10. 2023
Download (PDF-Dokument, 5,72 MB, 27.11.2023)
Informationsplakate aus der Auftaktveranstaltung vom 19.10.2023
Download (PDF-Dokument, 9,48 MB, 08.12.2023)
Fragen und Antworten aus der Auftaktveranstaltung vom 19.10.2023
Download (PDF-Dokument, 63,29 KB, 08.12.2023)
Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet Dietlingen II
Fragen aus der Infoveranstaltung zum Sanierungsgebiet „Dietlingen II“
Wann startet das Sanierungsgebiet? Ab wann können Fördermittel in Anspruch genommen werden? Muss die Sanierungssatzung dafür bereits beschlossen sein?
Das Sanierungsgebiet kann voraussichtlich im März/April 2024 förmlich festgelegt werden. Kurz darauf können Förderungen für private Maßnahmen in Anspruch genommen werden.
Keine Sorge: Alle Eigentümer:innen im künftigen Fördergebiet werden rechtzeitig über den möglichen Förderbeginn informiert.
Gibt es hinsichtlich der Förderung Unterschiede bei Denkmalgeschützen Gebäuden?
Die Förderbedingungen werden erst im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen abgestimmt und mit förmlicher Festlegung beschlossen.
Kann Eigenleistung auch gefördert werden?
Ja, Eigenleistungen können gefördert werden.
Es können jedoch nur 15% der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten anerkannt werden.
Wann können Angebote eingeholt werden und mit wem muss das abgeklärt werden?
Angebote können bereits jetzt eingeholt werden, es sollten aber noch keine Aufträge vergeben werden, da dies förderschädlich wäre.
Welche Umgestaltungen plant die Gemeinde selbst?
Die Maßnahmen stehen noch nicht konkret fest.
Ziel ist jedoch die Ortsmitte barrierefrei zu gestalten, sowie ein Verkehrskonzept zu erstellen v.a. für die Bachstraße.
Kommt der Sanierungsträger vor Ort für Beratungsgespräche?
Ja der Sanierungsträger kommt nach Terminvereinbarung vor Ort um die Eigentümer über das weitere Vorgehen zu informieren und zu beraten.
Sind die städtebaulichen Fördermaßnahmen mit den Förderungen auf Bundesebene (BAFA) kombinierbar?
Ja, das ist möglich.
Zusätzliche BAFA- und/oder KfW-Förderungen müssen jedoch vorher abgestimmt werden.
Gibt es auch Förderungen für den Einbau von Photovoltaik oder Solarthermie?
Bei einer Photovoltaikanlage kann nur der Anteil gefördert werden, der zur Warmwasserbereitung genutzt wird.
Der Stromanteil wird nicht gefördert.
Eine Solarthermieanlage kann ohne Abschläge gefördert werden.