Bedarfsumfrage zur Ganztagsbetreuung in der Gemeinde Keltern
Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Kinder im Grundschulalter einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz.
Zunächst betrifft dies alle Kinder, die im Schuljahr 2026/27 in die 1. Klasse kommen.
In den darauffolgenden drei Schuljahren wird der Anspruch schrittweise auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet – bis er im Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 gilt.
Was bedeutet das konkret?
Ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung bedeutet, dass ein Kind an allen fünf Werktagen in der Woche für acht Stunden betreut werden kann – einschließlich der Unterrichtszeit.
Diese Umfrage dient dazu, den voraussichtlichen Bedarf in der Gemeinde Keltern zu erfassen und darauf aufbauend das passende Angebot mit der Grundschule und dem Gemeinderat zu beraten.
Daher bitten wir Sie, nehmen Sie als Familie bis zum 18. Juni einmal an der Umfrage teil um das Ergebnis so klar als möglich auswerten zu können.
Sie sehen:
Die Umfrage wird ein wichtiger Teil der weiteren Entwicklung unserer Grundschule sein. Wir bitten Sie daher herzlich, diesen Fragebogen sorgfältig auszufüllen.
Für Fragen oder Anregungen steht Ihnen unsere Hauptamtsleitung, Nastassia Di Mauro (Telefonnummer: 07236/703-27 oder n.dimauro(@)keltern.de) gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße
Steffen Bochinger
Bürgermeister
Umfrage:
Bedarfsumfrage zur Ganztagesbetreuung (PDF-Dokument, 3,86 MB, 27.05.2025)
Infos:
Begleitschreiben zur Bedarfsumfrage (PDF-Dokument, 3,82 MB, 27.05.2025)
Vortrag (PDF-Dokument, 1,28 MB, 27.05.2025)
Leitbild zur Ganztagesbetreuug (PDF-Dokument, 1,67 MB, 27.05.2025)
Links:
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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg