Friedhof Ruhewald Keltern
Ein Ort der Stille und des Lebens
Gehen Sie in den Wald und erleben ihn mit allen Sinnen. Gehen Sie zu den Bäumen und spüren Sie, wie der Waldboden Sie trägt. Lauschen Sie dem Wind, der durch die Zweige weht und alles in Bewegung hält. Schauen Sie nach oben in das Geäst mit den Blättern und Nadeln. Sehen Sie die Lichtstrahlen, die durch die Baumkronen scheinen und den Waldboden erhellen - Hier ruhen die Verstorbenen, umgeben von Erde und Wurzeln. Nehmen Sie die hier lebenden Tiere, Stimmen und Geräusche wahr, die sich diesen Ort mit Ihnen teilen.
Der Ruhewald wurde 2025 erstellt. Auf dem fast 17.000 m2 großen Waldstück im Distrikt Niebelsbacher Wald wurden etwa 52 Bäume zur Bestattung der Urnen ausgewählt. An jedem Bestattungsbaum können bis zu 12 Plätze belegt werden. Die Bestattungsbäume sind jeweils mit Feld und Nummer gekennzeichnet. Auch werden dort dann am Baum Kenntafeln für die Verstorbenen angebracht. Die Wege zu den Bäumen werden mit der Zeit selbst entstehen.
Der Wald ist für die Gestaltung allein zuständig und wird daher seiner eigenen Entwicklung weitestgehend überlassen. Das Betreten des Friedhofs geschieht auf eigene Gefahr. Es ist mit waldtypischen Gefahren zu rechnen.
Ihre Gemeindeverwaltung Keltern
Auszug aus der Gestaltung Ruhewald
Der Ruhewald kennzeichnet sich in seinem naturbelassenen Zustand als Wald. Dieser darf nicht gestört und verändert werden. Die Bestattungsbäume dürfen nicht bearbeitet, geschmückt oder in sonstiger Form verändert werden. Die Grabpflege findet nicht statt - die Grabstellen werden der Natur überlassen. Notwendige Pflegeeingriffe im Ruhewald und an Ruhestätten erfolgt ausschließlich über die Gemeinde Keltern und durch von ihr beauftragte Dritte. Im Wurzelbereich der Bestattungsbäume und auf dem Waldboden dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.
Es ist insbesondere nicht gestattet:
- Grabmale, Gedenksteine oder Baulichkeiten zu errichten,
- Kränze, Grabschmuck oder Erinnerungsstücke niederzulegen,
- Kerzen oder Lampen aufzustellen,
- Anpflanzungen vorzunehmen
Nach der Beisetzung können Blumen an der Grabstätte niedergelegt werden. Die Blumen werden vier Wochen nach der Beisetzung durch die Gemeinde abgeräumt, um das Grab der Natur zu überlassen. Durch Menschen verursachte Zustände werden ohne Vorankündigung durch die Gemeinde abgeräumt und entsorgt. Ein Rechtsanspruch auf Herausgabe der abgeräumten Gegenstände besteht nicht. Blumenschmuck, nach diesem Zeitraum ist nicht gestattet.
Die Kennzeichnung der Grabstätten, mittels Markierungsschilder, wird von der Gemeinde vorgenommen; sie müssen mindestens den Namen als Mindestbeschriftung enthalten. Diese können auch Geburts- und Sterbedaten sowie bis zu drei weitere Zeilen enthalten…


