Nutzung der Wasserentnahmestelle Obere Talstraße neu geregelt
Die öffentliche Wasserentnahmestelle im Bereich Obere Talstraße in Dietlingen steht künftig nur noch Vertretern aus Landwirtschaft sowie Obst- und Weinbau aus Keltern zur Verfügung. Dies gilt sowohl für Haupt- als auch Nebenerwerbe.
Das Fassungsvermögen der Wasserbehälter muss mindestens einen Kubikmeter betragen. Für den berechtigten Personenkreis wird die Wasserentnahmestelle wieder geöffnet.
Grund für die Änderung: Im vergangenen Jahr hat die Gemeindeverwaltung vermehrt festgestellt, dass sich Menschen immer wieder nicht an Regeln und Öffnungszeiten hielten. Darüber hinaus ist ein gewisser Wasserhol-Tourismus von Personen außerhalb Kelterns entstanden.
Es ist nicht im Sinne der Ökonomie und Ökologie, wenn in Kleinkanistern einige Liter Wasser mit dem Fahrzeug geholt werden und dies teilweise noch von außerhalb Kelterns. Zur Veranschaulichung: 100 Liter Wasser kosten in Keltern mit Abwassergebühr gerade mal 41 Cent, dagegen kosten fünf Kilometer Fahrt mit dem Pkw bereits um die 60 Cent alleine an Benzinkosten.
Berechtigte können bei der Gemeinde einen Antrag stellen und gegen eine Kaution von 25 Euro einen Schlüssel erhalten. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50 Euro pro Jahr.
Für den Antrag sind unter anderem folgende Angaben zu machen:
- Bestätigung von ausreichenden Bewirtschaftungsflächen auf Gemarkung Keltern
- Bestätigung, dass das Wasser für die Landwirtschaft verwendet wird
- Angabe des Kennzeichens des Fahrzeuges, mit dem Wasser geholt wird
- Angabe der Größe des Wasserbehältnisses (mindestens in einem Ein-Kubikmeter-Gebinde)
- Zusicherung, dass gemeindliche Vorgaben eingehalten werden: zum Beispiel Entnahmezeiten, Abstellen von Motoren, Verpflichtung, den Schlüssel nicht Dritten zu überlassen oder nachmachen zu lassen.
Antragsteller wenden sich bitte an das Bauamt, Frau Köffel (i.koeffel(@)keltern.de).
Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis.