Akute Waldbrandgefahr
Sperrung bis 10.09.23
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ungewöhnlich hohen Temperaturen besteht derzeit eine hohe Waldbrandgefahr.
Des Weiteren wird eindringlich darum gebeten, das vom01. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten.
Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen durch die zuständige Behörde verstärkt überwacht.
Daher ist dieNutzung der Feuerstellen nach der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Enzkreis nunmehr bis einschließlich 10. September 2023 untersagt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis uns Ihre Unterstützung.
Ihre Gemeinde Keltern
Pressemitteilung 195/2023 LRA ENZ
Wegen akuter Waldbrandgefahr:
Grillstellen in den Wäldern des Enzkreises ab sofort gesperrt
ENZKREIS. Ab sofort dürfen die Feuerstellen auf den eingerichteten Grillplätzen in den Wäldern des Enzkreises nicht mehr genutzt werden. Das teilt die Untere Forstbehörde mit. Grund sind die anhaltende Trockenheit und hohen Temperaturen, die zu einer aktuell großen Waldbrandgefahr geführt haben; in der derzeitigen Situation dürfte sich selbst nach kurzen Regenschauern die Brandgefahr nur kurz reduzieren. Deshalb gilt die Sperrung bis einschließlich 10. September 2023 oder bis auf Widerruf – je nachdem, wie sich die Lage entwickelt.
Wie die Behörde weiter betont, ist auch die Nutzung mitgebrachter Grills sowie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald ohnehin nicht zulässig. Zudem bittet sie eindringlich darum, das vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten; schon eine einzelne glimmende Zigarettenkippe kann zu verheerenden Waldbränden führen. Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt überwacht. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen geahndet. Schließlich führen Waldbrände zur Schädigung beziehungsweise Vernichtung der in vielerlei Hinsicht wertvollen Waldbestände und stellen zudem eine akute Gefahr für Leib und Leben etwaiger Waldbesucher sowie Anwohner dar.
Die Allgemeinverfügung zur Sperrung der Feuerstellen auf Grillplätzen ist im vollen Wortlaut unter „Amtliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de zu finden..