Nutzung von Wappen und Hoheitszeichen
icon.crdate25.07.2024
Gemeinde regelt die Verwendung der gemeindlichen Wappen und Hoheitszeichen
Gemeinde regelt Nutzung von Wappen und Hoheitszeichen
Der Gemeinderat hat gemeinsam mit der Verwaltung in seiner vergangenen Sitzung die Verwendung der gemeindlichen Wappen und Hoheitszeichen mit einer entsprechenden Satzung geregelt. Damit will die Gemeinde verhindern, dass die Zeichen unrechtmäßig eingesetzt werden. Für die Kelterner Vereine hat diese neue Regelung keine negativen Auswirkungen. Sie dürfen die Wappen und Hoheitszeichen wie bisher verwenden. Im Gegenteil: Die Gemeinde begrüßt es, wenn die Vereine auf diesem Weg zur gemeinsamen Identität Kelterns beitragen. Lediglich wenn die Zeichen für einen neuen Zweck benutzt werden sollen, fordert das Hauptamt eine kurze Nachricht ein. Über die Details wurden die Kelterner Vereine bereits mit einem Anschreiben informiert.
Grundsätzlich regelt die Satzung, dass jede Verwendung des Wappens und der Hoheitszeichen durch Dritte der Genehmigung bedarf. Dies soll primär für ideelle, gemeinnützige oder wohltätige Zwecke sowie zur Förderung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements geschehen. Darüber hinaus gehende Nutzungen können genehmigt werden, wenn der Zweck im Interesse der Gemeinde Keltern oder ihrer Bevölkerung liegt. Die Genehmigung wird nur solchen Antragstellern erteilt, die ihren Sitz in Keltern haben oder in besonderer Beziehung zu Keltern stehen und die sicherstellen, dass das Ansehen der Gemeinde nicht gefährdet oder geschädigt wird. Ohne Genehmigung dürfen Wappen und Hoheitszeichen auch nicht in veränderter Form verwendet werden, zumindest dann nicht, wenn Verwechslungen möglich sind. Gebühren fallen für die Genehmigung nicht an.
Infos zu den Kelterner Wappen
Download Wappensatzung (PDF-Dokument, 388,17 KB, 25.07.2024)