Hundesteuer steigt ab 2026
Anpassung an den Landesdurchschnitt
Hundesteuer steigt ab 2026
Begriff des gefährlichen Hundes neu in die Satzung aufgenommen
Download der Änderungssatzung im Wortlaut (PDF-Dokument, 184,17 KB, 04.06.2025)
Die Hundesteuer in Keltern orientiert sich vom nächsten Jahr an stärker am Landesdurchschnitt. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Zuvor hatte die Verwaltung belegt, dass die Gemeinde mit ihren Hundesteuersätzen am unteren Ende der Vergleichstabelle der Kommunen in Baden-Württemberg steht. Zuletzt haben die Steuereinnahmen nicht einmal ausgereicht, um den aus der Hundehaltung entstehenden Aufwand zu decken. Grundsätzlich ist die Hundesteuer eine Lenkungssteuer und keine Gebühr. Das heißt: Wer Hundesteuer bezahlt, muss trotzdem die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners beseitigen.
Ab dem kommenden Jahr gelten folgende Sätze: für den Ersthund 100 Euro (bisher 60), für jeden weiteren Hund 200 Euro (120), für einen Kampfhund und jeden gefährlichen Hund 800 Euro (480), für jeden weiteren Kampfhund oder gefährlichen Hund 1600 Euro (960). Die Zwingersteuer wurde auf 300 Euro (180) festgelegt.
Umfrage des Gemeindetags unter Baden-Württembergs Kommunen
Auch wegen der schwierigen Haushaltslage stehen in Keltern neben den Ausgaben auch die Einnahmen auf dem Prüfstand. In puncto Hundesteuer hatte der Gemeinderat beschlossen, vor einer Entscheidung die neue Umfrage des Gemeindetags Baden-Württemberg bei allen Kommunen abzuwarten. Die Zahlen für 2025 liegen inzwischen vor. Sie zeigen, dass die Steuersätze in Keltern, die seit 2013 unverändert gelten, sehr günstig sind.
Beispiel Ersthund: Hier liegt der Maximalbetrag im Land bei 156 Euro, der Durchschnittsbetrag bei 100 Euro, Keltern verlangt 60 Euro – nur fünf Gemeinden sind billiger. Ähnliches gilt für den „weiteren Hund“: Maximal werden 312, durchschnittlich 198 Euro fällig. Die 120 Euro in Keltern werden nur von sieben Kommunen unterboten.
Keltern verlangt hier also nur rund 60 Prozent des Durchschnittssteuersatzes. Bei den Kampf- und Zwingerhunden sind die Unterschiede zwar nicht ganz so groß, aber auch da liegt die Gemeinde deutlich darunter. Die Verwaltung schlug daher vor, die Hundesteuer zumindest auf den landesweiten Durchschnittsbetrag anzupassen.
Aggressive Hunde stärker in den Blick nehmen
Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag zu. Zugleich ergänzte er die Hundesteuersatzung im Abschnitt Kampfhunde. Die Kampfhundeeigenschaft wird zwar weiterhin grundsätzlich an der Rasse der Tiere festgemacht. Auf Vorschlag des Ordnungsamts werden künftig aber auch die Hunde höher besteuert, bei denen durch Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen auszugehen ist.
In dem neuen Absatz der Satzung wird der Begriff des „gefährlichen Hundes“ definiert: Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Als gefährlich gelten insbesondere Hunde, die 1. bissig sind, 2. in aggressiver Weise Menschen oder Tiere anspringen oder 3. zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild, Vieh oder anderen Tieren neigen.
Hundekotbeseitigung kostet seit Jahren mehr Geld
Aktuell sind in Keltern 664 Hunde gemeldet: 534 Ersthunde, 112 Zweithunde, zehn steuerfreie Hunde, sechs Kampfhunde, dazu ein Hundezwinger. Durch die Erhöhung der Hundesteuersatzung rechnet die Gemeinde mit einer jährlichen Mehreinnahme von rund 30.000 Euro. Die werden unter anderem für die Hundekotbeseitigung gebraucht. Auch wenn sie eigentlich Aufgabe des Verursachers ist und das Verunreinigen von Grundstücken in der freien Landschaft eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sind die Aufwendungen der Gemeinde seit Jahren gestiegen.
Die Hundekoteinsammlung wurde seit 2014 kontinuierlich ausgebaut, die Zahl der Kotbehälter und Tütenspender erhöht. Pro Woche sind etwa 240 Kilogramm Hundekot zu entsorgen, also eine Tonne pro Monat, rund 12,5 Tonnen pro Jahr. Wenn man alle Ausgaben zusammenrechnet – Arbeitszeit des Bauhofs, Fahrzeug-, Material- und Entsorgungskosten, anteilige Personalkosten in den Ämtern –, ergibt sich eine Summe von fast 49.000 Euro, die allein für die Hundehaltung von der gesamten Bürgerschaft aufzubringen ist.