Bürgerentscheid zum Lebensmittelmarkt kommt
Bürgerentscheid zum Lebensmittelmarkt kommt
Gemeinderat macht Weg für Bürgerentscheid frei
Die Bürgerinnen und Bürger in Keltern werden über den geplanten Lebensmittelmarkt in Weiler entscheiden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. September das Bürgerbegehren gegen den Aufstellungsbeschluss vom 28. April 2026 für zulässig erklärt. Damit ist der Weg für einen Bürgerentscheid frei. Dieser soll nach dem Willen des Gemeinderats am Sonntag am 13. Dezember 2026 stattfinden.
„Jetzt ist klar, dass die Bürgerschaft selbst über diese wichtige Frage entscheiden wird“, sagt Bürgermeister Steffen Bochinger. „Mir ist wichtig, dass wir auch bei verschiedenen Auffassungen fair und respektvoll miteinander umgehen.“
Gemeinderat hatte keinen politischen Spielraum
Das Bürgerbegehren war am 24. Juli bei der Gemeinde eingereicht worden. Es richtet sich gegen den Beschluss des Gemeinderats, ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einzuleiten, auf dem Hofacker in Weiler einen Lebensmittelmarkt zu ermöglichen. Vor seiner Entscheidung über die Zulässigkeit hörte der Gemeinderat die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens an.
Bei der Entscheidung ging es nicht darum, ob die Gemeinderäte den geplanten Markt befürworten oder ablehnen. Sie mussten ausschließlich feststellen, ob das Bürgerbegehren die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Einen politischen Ermessensspielraum gibt es dabei nicht: Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss der Gemeinderat das Bürgerbegehren zulassen.
Die Verwaltung kam nach ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass dies der Fall ist. Das Bürgerbegehren wurde fristgerecht eingereicht. Auch die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften lagen vor. Außerdem enthält das Bürgerbegehren eine Begründung, Angaben zu möglichen Kosten sowie die vorgeschriebene Benennung von drei Vertrauenspersonen.
Fragestellung rechtlich geprüft
Besonders intensiv hatte die Verwaltung die Fragestellung des Bürgerbegehrens geprüft. Auf den Unterschriftenlisten steht die Frage: „Sind Sie für den Antrag des Bürgerbegehrens?“ Direkt darunter folgt der Antrag, den Gemeinderatsbeschluss vom 28. April zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Ziel eines großen Lebensmittelmarktes in Weiler aufzuheben.
Die Verwaltung wollte sicherstellen, dass diese Formulierung eindeutig genug ist. Auch der Begriff „großer Lebensmittelmarkt“ wurde geprüft. Deshalb holte die Gemeinde zusätzlich eine rechtliche Einschätzung der auf Kommunalrecht spezialisierten Kanzlei iuscomm ein. Die Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass für die Bürgerinnen und Bürger ausreichend klar erkennbar ist, worüber sie entscheiden sollen. Die Fragestellung steht der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens deshalb nicht entgegen.
Umfassende Information vor der Abstimmung
Vor dem Bürgerentscheid wird die Gemeinde ausführlich über das Verfahren und die unterschiedlichen Positionen informieren. Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens erhalten dabei den gleichen Raum, um ihre Sicht der Dinge zu erläutern. Für die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids rechnet die Gemeinde mit Kosten von rund 20.000 bis 30.000 Euro. Der Aufwand ist nach Einschätzung der Verwaltung mit einer Kommunalwahl beziehungsweise einer Bürgermeisterwahl vergleichbar.




