Neue, barrierefreie Wahllokale!
Neue Wahllokale – alle rollstuhlgerecht!
Hinweise zur Landtagswahl am 14. März 2021
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hätten in den bisherigen Wahllokalen die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowohl für die Wahlhelfer als auch für die Wähler nicht umgesetzt werden können. Zudem ist mit einem erhöhten Briefwahlaufkommen zu rechnen. Deshalb hat sich die Verwaltung entschieden,
- die Urnenwahlbezirke in Dietlingen auf zwei Wahlbezirke
- und in Ellmendingen auf einen Wahlbezirk zu reduzieren, sowie
- neue Urnenwahllokale einzurichten, um insbesondere die Abstandsregelung einhalten zu können.
Folgende Urnenwahllokale – alle rollstuhlgerecht – wurden für die Landtagswahl eingerichtet:
- Wahlbezirk 001-02 Dietlingen-West: Johannes-Kepler-Schule, Aula, Im Speiterling 6
- Wahlbezirk 001-03 Dietlingen-Ost: Mehrzweckhalle, Im Speiterling 8 (Neu)
- Wahlbezirk 002-01 Ellmendingen: Mehrzweckhalle Ellmendingen, Kinzigstr. 9 (Neu)
- Wahlbezirk 003-01 Weiler: Mehrzweckhalle, Neumüllerweg 13
- Wahlbezirk 004-01 Niebelsbach: Adolf-Krämer-Halle, Tannenweg 85 (Neu)
- Wahlbezirke 005-01 Dietenhausen: Rathaus, Karlstr. 9
- Briefwahlbezirk 900-01, Rathaus Ellmendingen, Sitzungssaal, Weinbergstr. 9
- Briefwahlbezirk 900-02, Rathaus Ellmendingen, Bürgersaal, Weinbergstr. 9
In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, erfahren Sie aus der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis spätestens 21.02.2021 zugeschickt wird.
Wer nicht ins Wahllokal kann:
Wahlscheinantrag auch per Internet
Zur Landtagswahl am 14.03.2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.keltern.de an. Bereits auf der Startseite finden Sie den Link zum Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen Sabine Jäck (Telefonnummer: 07236 / 703-66), Daniela Lück (Telefonnummer: 07236 / 703-23) und Andrea Bergmeyer (Telefonnummer: 07236 / 703-24) gerne zur Verfügung.
Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefonnummer: 0761/36122.