Sitzung des Gemeinderats
Bericht aus der Sitzung am 08.11.2022
Bei Fragen der Bürger verweist ein Bürger auf die Möglichkeit Antrag auf Fördermittel für eine Photovoltaikanlage bei der Gemeinde zu stellen, obwohl die Mittel für 2022 bereits ausgeschöpft sind. Er bittet um einen entsprechenden Hinweis auf der Homepage, da ein solcher Antrag recht aufwändig zu stellen ist. Außerdem bittet er darum, seinen Antrag 2023 erneut zu prüfen, sofern wieder Mittel im Haushalt eingestellt werden.
Nachdem es keine weiteren Fragen aus der Bevölkerung gab, begrüßte Bürgermeister Bochinger Herrn Beil von der Kommunal-Beratung Kurz GmbH zur Gebührenkalkulation für die Abwassergebühren. Im Ergebnis werden die Gebühren für das Schmutzwasser um 3 ct auf 2,12 €/m³ und für das Niederschlagswasser um 10 ct auf 0,37 €/m³ gesenkt. Da 2022 weniger Unterhaltungsaufwendungen aufgrund der Eigenkontrollverordnung angefallen sind, kann Keltern seine Gebühren entsprechend senken. Außerdem profitiere die Gemeinde noch von einem günstigen Stromliefervertrag. Für die kommenden Jahre werden wieder größere Investitionen fällig, was zu einem Anstieg der Abwassergebühren führen wird. Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Abwassersatzung mit den neuen Gebühren zum 01.01.2023 einstimmig.
Anschließend erläuterte Herr Beil die Kalkulation und Berechnungsmethodik für die neuen Kostenersätze bei Feuerwehr-einsätzen. Diese setzen sich zu einem Teil aus der Relation der tatsächlich geleisteten Einsatzstunden und den tatsächlich gewährten Einsatzvergütungen zusammen. Dazu kommen die sonstigen Kosten, die auf die Gesamtstunden aller Einsatzkräfte umgesetzt werden. Gerundet werden künftig 31 €/h je Feuerwehrmann im Einsatz in Rechnung gestellt. Kämmerer Kern machte deutlich, dass es sich hierbei nicht um den Betrag handelt, den die Feuerwehrkräfte direkt ausbezahlt bekommen, weil eben andere Kosten noch mit in dieses Entgelt einbezogen sind. Dieser Betrag müsse künftig auch bei Brandsicherheitswachen angerechnet werden, ergänzte Bürgermeister Bochinger. Für Vereinsfestivitäten soll über die Vereinsförderrichtlinie eine angemessene Kompensation erfolgen Die erforderliche Satzung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Anschließend stellte Herr Frank von der FSG Beratung Schömberg den Bedarfs- und Entwicklungsplan 2022 dem Gemeinderat vor. Er hatte im Vorfeld die vorhandene Feuerwehrstruktur und die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr untersucht. Im Fazit sollte die Gemeinde verstärkt für Nachwuchs bei der Freiwilligen Feuerwehr werben, um die Einsatzfähigkeit im Tagesdienst sicher zu stellen. Außerdem hat die Gemeinde keinen Zugriff auf ein Drehleiterfahrzeug, welches im vorgesehenen Zeitfenster vor Ort sein kann, weshalb hier ein weiteres Sonderfahrzeug angeschafft werden sollte. Einig war sich der Gemeinderat, dass keine weiteren Abteilungen in Keltern zusammengelegt werden. Ob die vorhandenen Anhänger für den Gerätetransport durch ein Gerätetransportwagen ersetzt werden, sei wünschenswert, jedoch nicht erste Priorität und muss vom Gemeinderat noch gesondert beschlossen werden. Kreisbrandmeister Sorg ergänzte, dass mit einem Drehleiterfahrzeug bei Gebäuden mit mehr als zwei Obergeschossen ein zweiter Rettungsweg abgedeckt werden kann. Die Anschaffung eines solchen Fahrzeugs werde mit 50 % bezuschusst. Allerdings fallen für die zusätzlich erforderliche Fahrzeugbox beim Feuerwehrhausneubau in Dietlingen weitere Kosten an. Mit einer Kooperation mit Nachbargemeinden könne nicht das gesamte Gemeindegebiet abgedeckt werden, zumal bei diesen Großfahrzeugen nur ein Radius von 2,4 km je 5 min Einsatzzeit kalkuliert werden könne.
Im Bedarfsplan werden 116 aktive Feuerwehrleute berechnet, die dem vorhandenen Personal von 90 Feuerwehrleuten gegenüber stehen. Die Tagesverfügbarkeit sei in vielen Kommunen ein Problem, da die Arbeitsplätze oft außerhalb des Gemeindegebiets liegen und die Bereitschaft von Arbeitgebern Personal für Feuerwehreinsätze freizustellen sinkt. Der Ausbildungsprozess für die Arbeit in der Freiwilligen Feuerwehr sei zeitintensiv und muss gut beworben werden, um die notwendigen Nachwuchskräfte zu rekrutieren. Mit etwas „Bauchweh“ wurde der Feuerwehrbedarfsplan 2022 vom Gemeinderat beschlossen.
Herr Thiele vom Architekturbüro Thiele erläuterte anschließend den Planungsstand und die Kostenentwicklung für den Feuerwehrhaus-Neubau in Dietlingen. Gerade noch rechtzeitig kam der Bedarf eines Drehleiterfahrzeugs, erklärte dieser dem Gremium. Mit minimalem Aufwand konnte der Hochbau soweit umgeplant werden, dass eine weitere Box für das Sonderfahrzeug in die Planung integriert werden konnte. Die Kosten des Gesamtprojekts lagen im März 2020 bei 12,43 Mio. Euro. Unter Einberechnung einer pauschalen Kostensteigerung im Hochbau von 20 % und der Erweiterung um eine weitere Fahrzeugbox belaufen sich die Gesamtkosten nach heutigem Stand auf 14,6 Mio. Euro. Zur zeitlichen Umsetzung erklärte Herr Thiele, dass im Januar 2023 die Ausschreibung für den Rohbau erfolgen soll. Die Vergabe ist für April 2023 eingeplant. Der Baubeginn soll im Juni 2023 erfolgen und mit einer Fertigstellung wird nach heutigem Stand im Dezember 2024 gerechnet. In den Vollbetrieb kann die Feuerwehr voraussichtlich im Mai 2025 gehen. Eine frühere Ausschreibung des Rohbaupakets sei nicht sinnvoll, so Bauamtsleiter Lendl, da die Werksplanung durch den Bedarf einer weiteren Fahrzeugbox unterbrochen wurde und diese jetzt erst fertiggestellt werden muss. In der Werksplanung werden die erforderlichen Massen ermittelt, welche der Ausschreibung zugrunde gelegt werden. Der Gemeinderat nahm den Planstand und die Kostenentwicklung zur Kenntnis.
Kämmerer Kern erläuterte anschließend die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung der Gemeinde Keltern. Unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung von 5 % ergibt sich ein kalkulierter Wasserpreis von 1,94 Euro/m³(bisher 1,87 Euro/m³). Energiekosten fallen bei der Kalkulation aktuell noch nicht ins Gewicht, da die günstigen Energielieferverträge noch bis Ende 2023 gelten. Nach wie vor liegt Keltern mit seinem Wasserpreis im unteren Mittelfeld im Vergleich mit den Nachbarkommunen. Abschließend stellt er klar, dass für 2024 mit einer Preissteigerung beim Wasser gerechnet werden muss. Der Gemeinderat beschloss den neuen Wasserpreis mit 1,94 €/m³ einstimmig.
Die Änderung der Stellplatzsatzung wurde von Bauamtsleiter Lendl erläutert. Grundsätzlich wünschenswert seien zwei Stellplätze je Wohneinheit. Darüber war sich der Gemeinderat einig. Auch dass zur sozialen Entlastung für kleine Wohneinheiten unter 45 m² nur ein Stellplatz gefordert werden soll, begrüßte der Gemeinderat. Umstritten war jedoch die tatsächliche Nutzung vorhandener Stellplätze und Garagen und ob in der Satzung auch Ausnahmen im innerörtlichen Bereich bei vorhandener enger Bebauung geregelt werden sollten. Eine Überprüfung der tatsächlichen Nutzung von Garagen und Stellplätzen müsste durch die Genehmigungsbehörde (Baurechtsamt) erfolgen, erklärte Bürgermeister Bochinger. Doch dafür fehle es auch im Landratsamt an Personal. Baurechtlich sind die Bauherren verpflichtet, solche Stellplätze und Garagen zur dauerhaften Nutzung herzustellen. Ausnahmen von der geforderten Stellplatzzahl müssten im Baurecht geregelt werden und nicht bereits in der Satzung. Ebenfalls umstritten war die von einigen Gemeinderäten gewünschte Möglichkeit einer Ablösung gegen eine Auflage. Abschließend stellte Bürgermeister Bochinger fest, dass wunschgemäß in der Verkehrsklausur über die Stellplatzsatzung beraten werden soll. Ein Beschluss könne damit erst in der Gemeinderatssitzung am 29.11.2022 erfolgen. Bis dahin werde mit dem Baurechtsamt geklärt, ob in der Satzung bereits Ausnahmen geregelt werden können. Am Ende vertagte der Gemeinderat eine Entscheidung über die Satzungsänderung.
Für die von Bauamtsleiter Lendl vorgetragenen Bauvorhaben erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:
- Teilabbruch Halle und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Silcherstr. 8-10, OT Dietlingen
- Neubau Wohnhaus mit Garage, Pfinztalstr. 3, OT Ellmendingen
- Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen, Pfinztalstr. 2, OT Ellmendingen
- Anbringen eines Werbeschildes, Otto-Mauer-Str. 17, OT Ellmendingen
Bürgermeister Bochinger gab bekannt, dass
- Keltern in 2022 noch 19 Geflüchtete in der Gemeinde unterbringen muss. Da keine Sport- und Mehrzweckhalle für diese Zwecke belegt werden soll, werden aktuelle Flächen für eine temporäre Containerlösung gesucht.
- der Stromausfall in Keltern am 05.10.2022 lt. EnBW durch einen Schaden an einer 20 kV-Leitung in Niebelsbach verursacht wurde.
Die Fragen der Gemeinderäte bezogen sich auf:
- Die Kreuzung Kerngasse – Schwabenstraße, OT Niebelsbach (GR Grüne). Da der vorhandene Spiegel in der kalten Jahreszeit stark beschlägt, sei eine sichere Einfahrt in die Schwabenstraße (Ortsdurchfahrt) kaum möglich. Bürgermeister Bochinger sagte eine Überprüfung im Rahmen der Verkehrsschau zu.
- einen Artikel in der PZ am 02.11.2022 (GR Weik). Im Kreis machen sich die CDU und SPD für die Gründung einer Kreisbaugenossenschaft stark und er wünschte sich eine Beteiligung der Gemeinde Keltern. Bürgermeister Bochinger sagte zu, sich um weitere Informationen zu kümmern.
- auf einen beschließenden Bauausschuss (GR Nittel).
- den Verbindungsweg zwischen Neuenbürger Straße und Jahnstraße, OT Niebelsbach (GR Riegsinger). Dieser Weg sollte wieder so gerichtet werden, dass er von Fußgängern gefahrlos genutzt werden kann.
Die letzte Sitzung des Gemeinderats in diesem Jahr findet am Freitag, 16. Dezember 2022 um 18:00 Uhr im Rathaus Ellmendingen, Bürgersaal statt.