Wahlen: Gemeinde Keltern

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Pankratiuskapelle im Rauhreif
Frostiger Sonnenaufgang
Wintersonne
Winterbrückle

Wichtige Infos zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Vorlesen

Wichtige Infos zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Bundestagswahl steht am Sonntag, den 23. Februar 2025, an – und das diesmal ziemlich kurzfristig. Damit alles reibungslos klappt, haben wir hier die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.

Wahltermin und Fristen

  • Wahltag: Sonntag, 23. Februar 2025
  • Frist für Briefwahl:
    • Sie können Briefwahlunterlagen grundsätzlich bis Freitag, den 21. Februar, 15:00 Uhr beantragen.
    • Damit die Unterlagen rechtzeitig bei Ihnen ankommen, empfehlen wir, den Antrag spätestens bis Dienstag, 18. Februar 2025 zu stellen.
    • Achtung: Die regulären Fristen mussten aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit etwas angepasst werden.
  • Besondere Regelungen fürs Wahlwochenende:
    • Samstag, 22. Februar bis 12:00 Uhr: Erneute Ausstellung von Briefwahlunterlagen, falls diese nicht zugestellt wurden.
    • Sonntag, 23. Februar bis 15:00 Uhr: Ausstellung von Briefwahlunterlagen durch eine bevollmächtigte Person, falls Sie plötzlich erkranken.

Briefwahl beantragen – so geht’s

Wenn Sie am Wahltag verhindert sind oder lieber bequem von zu Hause wählen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Antrag stellen:
    • Persönlich im Rathaus
    • Schriftlich mit dem Formular auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
    • Online (Link wird in einer späteren Ausgabe bekannt gegeben)
  2. Bearbeitungszeit:
    • Planen Sie aufgrund der Kurzfristigkeit etwas mehr Zeit ein.

Wann kommen die Wahlunterlagen?
Wichtig:Die Stimmzettel werden voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 bei uns eintreffen. Das bedeutet, dass wir die Briefwahlunterlagen auch erst ab diesem Zeitpunkt verschicken können.
Wir geben unser Bestes, um alles schnellstmöglich zu bearbeiten, und bitten Sie um Geduld und Verständnis. Stellen Sie Ihren Antrag möglichst früh, um Engpässe zu vermeiden!

Wo wird gewählt?
Die Wahllokale sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die genauen Standorte in den Ortsteilen geben wir noch bekannt.

Noch Fragen?
Sollten Sie keine Wahlbnachrichtigung bis spätestens 2. Februar 2025 erhalten haben, melden Sie sich bitte schnell bei unserem Wahlamt.

Für Fragen erreichen Sie Frau Honnen unter:
c.honnen(@)keltern.de / Telefonnummer: 07236/703-28

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei dieser kurzfristig organisierten Wahl. Weitere Infos finden Sie in den kommenden Ausgaben unseres Mitteilungsblatts sowie auf der Webseite der Landeszentrale für politische Bildung (www.bundestagswahl-bw.de).

Ihre Gemeindeverwaltung Keltern

Einsicht in das Wählerverzeichnis

 

Bekanntmachung
der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Keltern wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ellmendingen, Weinbergstraße 9, 75210 Keltern, Bürgerbüro, Zimmer 1.8 (rollstuhlgerecht) oder in der Ortsverwaltung Dietlingen, Östliche Friedrichstraße 2, 75210 Keltern, Zimmer 2 (rollstuhlgerecht) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

  • Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
  • Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 07.02.2025 bis 12:30 Uhr, beim Bürgermeisteramt Keltern, Weinbergstraße 9, 75210 Keltern, Bürgerbüro, Zimmer 1.8 (rollstuhlgerecht) Einspruch einlegen.

  • Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eineWahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

  • Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 279 Pforzheim

  • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk)dieses Wahlkreises

oder

  • durch Briefwahl

teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 07.02.2025) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr,gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6.    Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbrief-umschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Keltern, 17.01.2025
gez. Steffen Bochinger
Bürgermeister

Ortsübliche Bekanntmachung des Wahlamtes der Gemeinde Keltern

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen unter anderem bei Wahlen und Abstimmungen

Nach § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Keltern, Bürgerbüro, Rathaus Ellmendingen, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Gemeinderatswahl 2024

Das graphisch aufbereite Gesamtergebnis für die Gemeinderatswahl 2024 am 09.06.2024 in Keltern und die Abstimmungsergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken können Sie HIER abrufen.

Kommunalaufsicht bestätigt Rechtmäßigkeit der Wahl:
Download: Wahlprüfungsbescheid (PDF-Dokument, 76,37 KB, 05.07.2024)

Kreistagswahl 2024

Das graphisch aufbereite Gesamtergebnis aus Keltern für die Kreistagswahl 2024 am 09.06.2024 und die Abstimmungsergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken können Sie HIER abrufen.

Europawahl 2024

Das graphisch aufbereite Gesamtergebnis aus Keltern für die Europawahl 2024 am 09.06.2024 und die Abstimmungsergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken können Sie HIER abrufen.

Bundestagwahl 2021

Am Wahlabend des 26. September 2021 können Sie hier das vorläufige amtliche Wahlergebnis der Gemeinde Keltern zur Wahl des 20. deutschen Bundestages aufrufen!

Keltern - Gesamt

Keltern - Erststimmen

Keltern - Zweitstimmen

Wahlbezirke:  
001-02
Dietlingen-West
ErststimmenZweitstimmen
001-03
Dietlingen-Ost
ErststimmenZweitstimmen
002-01
Ellmendingen
ErststimmenZweitstimmen
003-01
Weiler
ErststimmenZweitstimmen
004-01
Niebelsbach
ErststimmenZweitstimmen
005-01
Dietenhausen
ErststimmenZweitstimmen
900-01
Briefwahlbezirk1
ErststimmenZweitstimmen
900-02
Briefwahlbezirk2
ErststimmenZweitstimmen
   

Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Bürgermeisterwahl 2021

Landtagswahl 2021

Ergebnisse aus Keltern zur Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021

Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Gemeinderatswahl 2019

Das graphisch aufbereite Gesamtergebnis für die Gemeinderatswahl 2019 am 26.05.2019 in Keltern und die Abstimmungsergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken können Sie hier (Unbekannter Dateityp, 17,76 KB, 07.06.2021) abrufen.

Kreistagswahl 2019

Das graphisch aufbereite Gesamtergebnis aus Keltern für die Kreistagswahl 2019 am 26.05.2019 und die Abstimmungsergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken können Sie hier  (Unbekannter Dateityp, 11,40 KB, 22.02.2024)abrufen.

Europawahl 2019

Das graphisch aufbereite Gesamtergebnis aus Keltern für die Europawahl 2019 am 26.05.2019 und die Abstimmungsergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken können Sie hier (Unbekannter Dateityp, 25,78 KB, 22.02.2024) abrufen.