Dienstleistungen BW: Gemeinde Keltern

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Herbstliches Farbenspiel
Sonne über Nebelmeer
Ellmendingen
Pankratiuskapelle im Rauhreif

Dienstleistungen BW

Vorlesen

Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis beantragen

Finanzdienstleistungsunternehmen fallen unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Wollen Sie selbständig bestimmte Finanzdienstleistungen anbieten, müssen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen.

Achtung: Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit wie z.B. GbRs, OHGs, oder KGs benötigen alle geschäftsführenden Gesellschafter und Gesellschafterinnen eine eigene Erlaubnis.

Sie benötigen die Erlaubnis, wenn Sie Anlageberatung zu folgenden Produkten erbringen beziehungsweise Verträge über den Erwerb dieser Anlageformen vermitteln wollen:

  • Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagesetzbuch vertrieben werden,
  • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagesetzbuch vertrieben werden,
  • Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes

Hinweis: Für andere Finanzdienstleistungen benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis für Finanzdienstleister nach dem Kreditwesengesetz. Prüfen Sie vor der Antragstellung, welche Genehmigung für Ihr Gewerbe notwendig ist.

Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet und ist zeitlich unbeschränkt, wenn die Behörde sie nicht widerruft. Sie kann sie auf eine oder mehrere Kategorien beschränken.

Tipp: Ausführliche Informationen zum Erlaubnisverfahren, Checklisten und Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:

  • persönliche Zuverlässigkeit
    Als zuverlässig gilt regelmäßig nicht, wer in den letzten fünf Jahren wegen eines der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurde:
    • Verbrechen
    • Diebstahl
    • Unterschlagung
    • Erpressung
    • Betrug
    • Untreue
    • Geldwäsche
    • Urkundenfälschung
    • Hehlerei
    • Wucher
    • Insolvenzstraftaten
  • geordnete Vermögensverhältnisse, das bedeutet,
    • es läuft kein Insolvenzverfahren gegen Sie und
    • Sie sind nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
    Mindestversicherungssumme:
    • 1.230.000 Euro pro Versicherungsfall und
    • 1.850.000 Euro für alle Versicherungsfälle
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde, möglich durch:
    • Sachkundeprüfung vor der IHK oder
    • gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung

Tipp: Welche Ausbildungsabschlüsse einer Sachkundeprüfung gleichgestellt sind und welche Zeiten der Berufserfahrung Sie möglicherweise nachweisen müssen, können Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern nachlesen.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der für Sie zuständigen IHK beantragen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie dort.

Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen Ihre Berechtigung. Zum Nachweis der Sachkunde müssen Sie möglicherweise eine Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Wenn Ihnen die IHK die Erlaubnis erteilt, werden Sie automatisch in das Vermittlerregister eingetragen.

Haben Sie die Erlaubnis erhalten, müssen Sie Ihr Gewerbe vor Beginn Ihrer Tätigkeit anmelden.

Fristen

Die Erlaubnis können Sie jederzeit beantragen. Beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldefristen für die Sachkundeprüfung bei der IHK.

Unterlagen

Hinweis: Die vorzulegenden Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt nicht für den Sachkundenachweis.

Kosten

Für die Erteilung der Erlaubnis und die Sachkundeprüfungen entstehen unterschiedliche hohe Gebühren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer IHK.

Sonstiges

Für Inhaber und Inhaberinnen von 34d/34e-GewO-Erlaubnissen (Versicherungsvermittlung und -beratung) gelten Sonderregelungen bei der Sachkundeprüfung. Erkundigen Sie sich bei der IHK, vor der Sie die Prüfung ablegen möchten.

Zuständigkeit

die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.07.2020 freigegeben.