Dienstleistungen BW: Gemeinde Keltern

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Herbstliches Farbenspiel
Sonne über Nebelmeer
Ellmendingen
Pankratiuskapelle im Rauhreif

Dienstleistungen BW

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Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen

Wenn Sie kein Bodenseeschifferpatent, aber ein anderes Schifferpatent eines Bodenseeanrainerstaates besitzen, können Sie zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten.
Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.

Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:

Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:

  • Schweiz
  • Österreich
  • Deutschland

Deutsche Befähigungsnachweise werden wie folgt anerkannt:

  • als Anerkennung für Segeln:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Segel
    • A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
    • Sportküstenschifferschein
    • Sportseeschifferschein
    • Sporthochseeschifferschein
  • als Anerkennung für Motor:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Motor
    • Sportbootführerschein See
    • Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
  • als Anerkennung für Segeln und Motor:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
    • Eine Kombination aus jeweils einem anerkannten Befähigungsnachweis für Segeln und Motor

Verfahrensablauf

Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.

Beantragung beim

Fristen

rechtzeitig vor Urlaubsbeginn

Unterlagen

gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes

Kosten

  • Landratsamt Bodenseekreis: EUR 24,00
    Sie können die Gebühr entweder per Rechnung oder bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt direkt bar bezahlen.
  • Landratsamt Konstanz: EUR 24,00
    Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit dem befristeten Bodenseeschifferpatent.
  • Landratsamt Lindau: EUR 12,50
    Sie erhalten eine Kostenrechnung. Bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt können Sie bar bezahlen.

Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

Sonstiges

s.o.

Zuständigkeit

für die Erteilung des Urlauber- oder Ferienpatents:

  • das Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen
  • das Landratsamt Konstanz
  • das Landratsamt Lindau

Vertiefende Informationen

Auf den Internetseiten der zuständigen Landratsämter finden Sie weitere Informationen zum:

  • Ferienpatent des Landratsamts Bodenseekreis
  • Urlauberpatent des Landratsamts Konstanz

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Freigabevermerk

Stand: 17.03.2023

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr