Dienstleistungen BW: Gemeinde Keltern

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

gdpr@readspeaker.com

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  Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Ellmendingen
Sonne über Nebelmeer
Herbstliches Farbenspiel
Pankratiuskapelle im Rauhreif

Dienstleistungen BW

Vorlesen

Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel

  • im Hygienebereich,
  • als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
  • als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen

verwendet werden.

Zur Anerkennung des Sachkundelehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

Voraussetzungen

Für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung beziehungsweise der entsprechenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (derzeit in Arbeit).
  • Der Lehrgangsanbieter verfügt über fachlich qualifiziertes Lehrgangspersonal.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragt haben, prüft die zuständige Behörde den Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.

Fristen

keine

Unterlagen

Für die Beantragung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Angaben zur Lehrgangsleitung
  • Lehrgangskonzept
  • Schulungsunterlagen
  • Zeitablaufplan mit Stundenanzahl
  • Muster-Zertifikat
  • Muster-Anwesenheits-/Teilnehmerliste
  • Prüfungskonzept/Prüfungsordnung

Kosten

500 bis 2000 €

Sonstiges

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe zum Thema Biozide, die auch Anforderungen an das Lehrgangskonzept und die fachliche Qualifikation enthalten, befinden sich derzeit in Arbeit.

Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

  • 15c Absatz 3 Besondere Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte
  • Anhang I, Nummer 4.4 Absatz 1 Satz 2

Zuständigkeit

Das für den Sitz des Lehrgangsanbieters örtlich zuständige Regierungspräsidium.

Freigabevermerk

26.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg