Dienstleistungen BW: Gemeinde Keltern

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

gdpr@readspeaker.com

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  Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Herbstliches Farbenspiel
Sonne über Nebelmeer
Ellmendingen
Pankratiuskapelle im Rauhreif

Dienstleistungen BW

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Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien - Förderdarlehen beantragen

Für den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Grundlage erneuerbarer Energien können Sie Fördermittel beantragen.

Heiztechnische Anlagen sind:

  • solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung
  • Biomasseanlagen (z.B. mit Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffen)
  • Holzvergaser-Zentralheizungen
  • Effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung Erdwärmeanlagen (z. B. Erdwärmesonden, Flächenkollektoren)
  • Einzelanlagen zur Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung (auch auf Basis fossiler Brennstoffe)

Sie können ein Darlehen aus dem Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" auch mit anderen Programmen von Bund und Land kombinieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtsumme der Fördermittel die Summe der tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigt.

Hinweis: Sollten Sie Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen erhalten, werden diese von den förderfähigen Kosten abgezogen.

Höhe der Förderung

Die Darlehenshöchstbeträge liegen bei 50.000 Euro je Wohngebäude.

Der Mindestbetrag des Darlehens muss bei 5.000 Euro liegen.

Die L-Bank finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jeweils abgerundet auf volle tausend Euro.

Die Auszahlung beträgt 100 Prozent des Darlehensbetrags.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt die Auszahlung:

  • bei Darlehen bis zu 20.000 Euro in einem Betrag
  • bei größeren Darlehen in zwei Teilbeträgen (auf Wunsch)

Tipp: Die aktuellen Zinssätze finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank in der jeweils gültigen Konditionenübersicht.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie sind Eigentümer, Eigentümerin, Bauherr, Bauherrin, Erwerber oder Erwerberin eines Hauses mit bis zu drei Wohneinheiten in Baden-Württemberg. Davon muss mindestens eine Wohneinheit dauerhaft von Ihnen selbst genutzt werden. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können Anträge stellen, wenn jede Wohnungseigentümerin ihre beziehungsweise jeder Wohnungseigentümer seine Immobilie selbst nutzt.
  • Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich bei Ihrer Hausbank beraten lassen. Die Hausbank ist verpflichtet, dieses Gespräch entsprechend zu dokumentieren.
  • Sie müssen ein Fachunternehmen mit dem Einbau der Heizung beauftragen.
  • Das Fachunternehmen muss beim Einbau der Heizung einen hydraulischen Abgleich vornehmen.

Hinweis: Sie erhalten keine Fördermittel, wenn Sie Eigenbauanlagen oder gebrauchte Anlagen installieren wollen. Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag bei Ihrer Hausbank stellen, bevor Sie mit der Baumaßnahme beginnen. Das Antragsformular erhalten Sie entweder direkt bei Ihrer Bank oder bei der L-Bank.

Ihre Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Wenn diese das Darlehen bewilligt, schließt Ihre Hausbank mit Ihnen einen entsprechenden Vertrag ab. Ihre Hausbank zahlt das Darlehen dann an Sie aus.

Die Kreditlaufzeit beträgt

  • 20 Jahre (bei einem tilgungsfreien Jahr) oder
  • 10 Jahre (bei einem tilgungsfreien Jahr).

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme

Hinweis: Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen Sie bei Ihrer Hausbank einen Verwendungsnachweis einreichen.

Sonstiges

Ausführliche Informationen zum Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank.

Zuständigkeit

  • für die Antragstellung: Ihre Hausbank
  • für die Bewilligung des Darlehens: die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.10.2015 freigegeben.