Dienstleistungen: Gemeinde Keltern

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
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gdpr@readspeaker.com

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Dienstleistungen

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Beschwerde über landesunmittelbare Sozialversicherungsträger einreichen

Sie möchten Sie sich über eine gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung in Baden-Württemberg beschweren? Hier können Sie Ihre Beschwerde direkt bei der zuständigen Stelle im Sozialministerium Baden-Württemberg einreichen.

Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie schriftlich informiert.

Voraussetzungen

Über welche Einrichtungen kann ich mich beschweren?

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (kurz: Sozialministerium) hat die Rechtsaufsicht ausschließlich über die landesunmittelbaren Sozialversicherungseinrichtungen.

Hierzu gehören als Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:

  • AOK Baden-Württemberg
  • BKK Groz-Beckert
  • BKK Mahle
  • BKK MTU
  • BKK Rieker Ricosta Weisser
  • BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
  • BKK Scheufelen
  • Bkk Voralb HELLER * INDEX * LEUZE

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:

  • Unfallkasse Baden-Württemberg

Als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Außerdem hat das Sozialministerium die Rechtsaufsicht über

  • den BKK Landesverband Süd,
  • den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg und
  • die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

Das Sozialministerium sorgt dafür, dass die Sozialversicherungsträger rechtlich korrekt handeln. Das Ministerium kann den Sozialversicherungsträgern aber nicht vorschreiben, wie sie in bestimmten Situationen handeln sollen, in denen sie einen Ermessensspielraum haben. Das Ministerium ist keine Schiedsstelle, und es kann die Träger im Rahmen der Aufsicht nicht dazu verpflichten zu handeln. Für die rechtliche Klärung individueller Rechtsverhältnisse und Ansprüche sind die Gerichte zuständig. Dazu gibt es vorgeschriebene Verfahren in der Sozialversicherung.

Wenn Sie sich über das persönliche Verhalten von Beschäftigten beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an die Leitung der jeweiligen Behörde.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung
  • Ihre Beschwerde wird umgehend geprüft.
  • Falls erforderlich, wird der betroffene Sozialversicherungsträger aufgefordert, zu Ihrer Beschwerde Stellung zu nehmen. Anschließend werden die Stellungnahme sowie alle zugehörigen Dokumente geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit dem Prüfergebnis.
  • Sofern es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird Ihr Anliegen an den zuständigen Sozialversicherungsträger zur Bearbeitung und Entscheidung übergeben.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Bitte schildern Sie den Sachverhalt ausführlich.
  • Sie können gerne weitere Unterlagen beifügen, zum Beispiel Ihren bisherigen Schriftverkehr mit dem Sozialversicherungsträger.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist vom Einzelfall abhängig. Dabei spielt auch eine Rolle, welche anderen Stellen beteiligt werden müssen.

Sonstiges

Sie haben die Möglichkeit, die Beschwerde anonym einzureichen. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erleichtert jedoch die Bearbeitung Ihrer Beschwerde. Wenn Sie das Ergebnis Ihrer Beschwerde erfahren möchten, sind Ihre personenbezogenen Daten notwendig.

Rechtsgrundlage

Grundgesetz (GG):

  • Artikel 17

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung:

  • § 87 Umfang der Aufsicht
  • § 88 Prüfung und Unterrichtung
  • § 89 Aufsichtsmittel
  • § 90 Aufsichtsbehörden
  • § 90a Zuständigkeitsbereich

Zuständigkeit

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Postfach 10 34 43

70029 Stuttgart

Else-Josenhans-Str. 6

70173 Stuttgart

Telefon 0711 123-0

Fax 0711 123-3999

Vertiefende Informationen

Wenn sich Sozialversicherungsträger auf mehr als drei Bundesländer erstrecken, zum Beispiel die bundesunmittelbaren Krankenkassen wie BARMER Ersatzkasse oder Techniker Krankenkasse, dann liegt die Aufsicht beim

  • Bundesamt für Soziale Sicherung

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

Beschwerden über private Krankenversicherungen richten Sie bitte an die

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Freigabevermerk

13.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg