Dienstleistungen BW: Gemeinde Keltern

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  • Google Ireland Limited
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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

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Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

gdpr@readspeaker.com

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  Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Herbstliches Farbenspiel
Sonne über Nebelmeer
Ellmendingen
Pankratiuskapelle im Rauhreif

Dienstleistungen BW

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Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung - sich bewerben

Die Bewerbungsverfahren unterscheiden sich abhängig davon, ob Ihr gewünschter Studiengang örtlich zulassungsbeschränkt (Örtliches Vergabeverfahren) oder bundesweit zulassungsbeschränkt (Zentrales Vergabeverfahren) ist.

Um einen Studienplatz im Zentralen Vergabeverfahren bewerben Sie sich direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Bundesweite Zulassungsbeschränkungen gelten für die folgenden Studiengänge:

  • Medizin
  • Pharmazie
  • Tiermedizin
  • Zahnmedizin

Konkrete Informationen zum Studienplatzangebot der Stiftung für Hochschulzulassung für das kommende Semester finden Sie in deren Onlineangebot.

Um einen Studienplatz im Örtlichen Vergabeverfahren bewerben Sie sich direkt bei den Hochschulen. Nimmt die Hochschule am Dialogoriertieren Serviceverfahren (DoSV) teil, ist eine Registrierung bei der Siftung für Hochschulzulassung erforderlich.

Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen

Hinweis: Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Studienort unterscheiden.

Verfahrensablauf

Örtliches Vergabeverfahren

Im Onlineportal der Hochschule oder im Onlineportal der Stiftung für Hochschulzulassung erfahren Sie, ob Ihr Studiengang am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnimmt.

Prüfen Sie daher zuerst, ob das auch für Ihren gewünschten Studiengang gilt:

  • Wenn ja, registrieren nutzen Sie sich über das Online-Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung. Hierzu ist eine Registrierung und Erstellung eines Nutzerkontos notwendig. Mit der Registrierungsnummer, die Sie erhalten, bewerben Sie sich online bei den Hochschulen. Sie werden vom Onlineportal der Stiftung automatisch zu den Studienangeboten der Hochschulen geleitet.
  • Wenn nein, informieren Sie sich zum weiteren Vorgehen direkt bei der Hochschule.

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Dieser enthält Angaben über die Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule. Fällt die Entscheidung negativ aus, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Achtung: Teile der Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfungen finden zu einem früheren Zeitpunkt statt. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Hochschule.

Zentrales Vergabeverfahren

Die Studienplatzvergabe für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder Tiermedizin erfolgt ebenfalls über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Die für die Bewerbung notwendigen Dokumente einschließlich des ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars müssen Sie per Post bei die Stiftung für Hochschulzulassung einreichen. Konkrete Informationen zum Zentralen Vergabeverfahren erhalten Sie bei der Stiftung für Hochschulzulassung.

Die Stiftung für Hochschulzulassung prüft dann Ihre Angaben. Sobald Ihr Antrag von der Stiftung für Hochschulzulassung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere elektronische Bestätigung. Nach der Antragstellung können Sie über das Nutzerkonto stets den aktuellen Stand Ihrer Bewerbungen verfolgen.

Im Falle einer Studienplatzzusage erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid Angaben über die Fristen zur Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.

Fristen

Örtliches Vergabeverfahren

Für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängeder Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (staatlichen Fachhochschulen) gelten folgende Fristen:

  • 15. Januar für das kommende Sommersemester und der 15. Juli für das kommende Wintersemester.

Zentrales Vergabeverfahren

Für die Bewerbung im Zentralen Vergabeverfahren (Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin) gelten folgende Fristen:

  • 15. Januar für das kommende Sommersemester und der 15. Juli für das kommende Wintersemester.

Ausnahmen

  • Der Anmeldeschluss für die Sporteingangsprüfung ist unterschiedlich festgelegt (z.B. der 1. oder 15. Mai).
  • Der Anmeldeschluss für die Aufnahmeprüfungen zum Studium der Fächer Musik bzw. Kunst an den Pädagogischen Hochschulen ist teilweise auch unterschiedlich festgelegt.
  • Masterstudiengänge haben oft andere , zum Teil deutlich frühere Bewerbungstermine.

Die genauen Bewerbungs-, Annahme- und Einschreibefristen sowie die Dauer der jeweiligen Vorlesungszeit finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Wunschhochschule.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich, je nach Bewerbungsverfahren, Studiengang und Hochschule

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

  • die jeweilige Hochschule
  • Stiftung für Hochschulzulassung

Vertiefende Informationen

Über die Regeln der Studienplatzvergabe (Auswahlquoten und Ähnliches) informieren Sie sich bitte direkt auf dem Studienportal "hochschulstart.de".

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13.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg