Im Detail
Nachstehend finden Sie die Steuern & Gebühren.
Wassergebühr
- Frischwasser(+ 7% MwSt.): 1,85 € je m³
- Abwasser:2,08 € je m³
- Niederschlagswasser: 0,36 € je m²
- Zählergrundgebühr (+ 7% MwSt.):
Größe 05 (2,5 m³ - 5 m³): 3,40 €
Größe 10 (10 m³): 3,70 €
Größe 20 (20 m³): 5,00 €
Größe 30 (30 m³): 6,50 €
Hallengebühren
Die Übersicht über die Gebühren für die Nutzung der gemeindeeigenen Sport- Mehrzweckhallen und sonstigen Räume entnehmen Sie bitte dieser Datei:
Bestattungsgebühren
Seit 01.01.2015 gilt eine neue Gebührenordnung für Bestattungen / Friedhofsgebühren in Keltern.
Verwaltungsgebühren
- Personalausweis (1Bild) unter 24 Jahre, 6 Jahre gültig: 22,80 €
- Personalausweis (1Bild) ab 24 Jahre, 10 Jahre gültig: 37,00 €
- vorläufiger Personalausweis (1 Bild), 3 Monate gültig: 10,00 €
- Reisepass (1 biometrisches Bild) bis 24 Jahre, 6 Jahre gültig: 37,50 €
- Reisepass (1 biometrisches Bild) ab 24 Jahre, 10 Jahre gültig: 60,00 €
- vorläufiger Reisepass (1 biometrisches Bild), 1 Jahr gültig: 26,00 €
- Kinder-Reisepass (1 biometrisches Bild): 13,00 €
- Führerscheinantrag: 5,10 €
- Führerscheinantrag (blau) Anforderung Karteiabschrift: 10,00 €
- Polizeiliches Führungszeugnis: 13,00 €
- Aufenthaltsbescheinigung: 4,00 €
- Beglaubigungen, erste: 3,- Euro; jede weitere: 1,50€
- Kopie, erste: 0,75 Euro; jede weitere: 0,50 €
- Einfache Melderegisterauskunft: 8,00 €
- Erweiterte Melderegisterauskunft: 13,00 €
- Gewerberegisterauskunft: 10,00 €
- Gewerbezentralregisterauskunft: 13,00 €
- Jugendfischereischein: 5,11 €
- Jahresfischereischein (bestimmter Personenkreis ohne Prüfung): 18,23 €
- Fischereischein auf Lebenszeit (mit Prüfung)
Erteilung für 1 Jahr: 28,45 €
Erteilung für 5 Jahre: 60,45 €
Erteilung für 10 Jahre: 100,45 €
Verlängerung für 1 Jahr: 18,00 €
Verlängerung für 5 Jahre: 50,00 €
Verlängerung für 10 Jahre: 90,00 €
Beiträge
- Erschließungsbeitrag: 90 %
- Klärwerksbeitrag: 2,48 € je m² Nutzungsfläche
- Entwässerungsbeitrag: 3,99 € je m² Nutzungsfläche
- Wasserversorgungsbeitrag: 2,78 € je m² Nutzungsfläche
Entgelte / Kindergarten
Entgeltordnung für die Kindergärten der Gemeinde Keltern
ab 01. September 2020
Die Gemeinde Keltern erhebt für die Benutzung ihrer Kindergärten ein Benutzungsentgelt (Elternbeitrag) auf privatrechtlicher Basis. Zahlungspflichtig sind die Erziehungsberechtigten, deren Kind im Kindergarten aufgenommen ist. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
Benutzungsentgelt (Elternbeitrag)
Das festgesetzte Benutzungsentgelt (Elternbeitrag) ist von Beginn des Monats an zu bezahlen, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Es ist jeweils zum 15. des Monats zu entrichten.
In dem Monat, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, wird noch der Elternbeitrag für ein Kind unter 3 Jahren erhoben. Ab dem Folgemonat ist dann der Elternbeitrag für ein Kind über 3 Jahren zu entrichten. Das Entgelt für das Kindergartenjahr 2020/2021 wurde durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.07.2020 wie folgt festgesetzt:
Kinder ab 3 Jahren | ||||
Regelgruppen | VÖ-Gruppen | Ganztagesgruppen | GT/VÖ - Mischgruppen | |
Regelbeitrag | 130 € | 163 € | 195 € | 182 € |
2 Kinder unter 18 ohne Eink. | 98 € | 122 € | 147 € | 137 € |
3 Kinder unter 18 ohne Eink. | 65 € | 82 € | 98 € | 91 € |
4 + x Kinder unter 18 ohne eigenes Einkommen | 26 € | 33 € | 39 € | 37 € |
Ermäßigungsstufe I (40.000 € - 50.000 €) | 91 € | 114 € | 137 € | 128 € |
2 Kinder unter 18 ohne Eink. | 69 € | 86 € | 103 € | 96 € |
3 Kinder unter 18 ohne Eink. | 46 € | 57 € | 69 € | 64 € |
4 + x Kinder unter 18 ohne eigenes Einkommen | 19 € | 23 € | 28 € | 26 € |
Ermäßigungsstufe II (unter 40.000 €) | 39 € | 49 € | 59 € | 55 € |
2 Kinder unter 18 ohne Eink. | 30 € | 37 € | 44 € | 41 € |
3 Kinder unter 18 ohne Eink. | 20 € | 25 € | 30 € | 28 € |
4 + x Kinder unter 18 ohne eigenes Einkommen | 8 € | 10 € | 12 € | 11 € |
Kinder unter 3 Jahren | ||||
Regelgruppen | VÖ-Gruppen | Ganztagesgruppen | GT/VÖ- Mischgruppen | |
Regelbeitrag | 215 € | 269 € | 322 € | 301 € |
2 Kinder unter 18 ohne Eink. | 161 € | 202 € | 242 € | 226 € |
3 Kinder unter 18 ohne Eink. | 108 € | 135 € | 161 € | 151 € |
4 + x Kinder unter 18 ohne eigenes Einkommen | 43 € | 54 € | 65 € | 61 € |
Ermäßigungsstufe I (40.000 € - 50.000 €) | 151 € | 188 € | 226 € | 211 € |
2 Kinder unter 18 ohne Eink. | 113 € | 141 € | 169 € | 158 € |
3 Kinder unter 18 ohne Eink. | 76 € | 94 € | 113 € | 106 € |
4 + x Kinder unter 18 ohne eigenes Einkommen | 31 € | 38 € | 46 € | 43 € |
Ermäßigungsstufe II (unter 40.000 €) | 65 € | 81 € | 97 € | 91 € |
2 Kinder unter 18 ohne Eink. | 49 € | 61 € | 73 € | 68 € |
3 Kinder unter 18 ohne Eink. | 33 € | 41 € | 49 € | 46 € |
4 + x Kinder unter 18 ohne eigenes Einkommen | 13 € | 17 € | 20 € | 19 € |
Erläuterungen:
- Es werden alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren ohne eigenes Einkommen berücksichtigt. Die Abstufungen der Kinderermäßigungen erfolgen wie folgt:
- Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 100 %
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 75 %
- Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 50 %
- Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren: 20 %
Auf Antrag wird eine Ermäßigung gewährt! Hierfür gelten folgende Regelungen:
Als Einkommen gilt das Bruttoeinkommen des Vorjahres. Als Nachweis dient der Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres, welcher mit der Anmeldung des Kindes vorzulegen ist.
Zahlungspflichtig sind Elternteile, Ehegatten, Alleinerziehende und Lebenspartner. Liegt den Zahlungspflichtigen noch kein gültiger Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres durch das zuständige Finanzamt vor, so sind die 12 Monatseinkommen des Vorjahres zzgl. evtl. weiterer Einkommen vorzulegen. Ein Ausgleich des Bruttoeinkommens mit evtl. Verlusten oder Freibeträgen ist nicht zulässig und somit nicht anrechnungsfähig. Erfolgt keine Vorlage von Einkommensnachweisen in Zusammenhang mit der Anmeldung des Kindes, wird in der jeweiligen Gruppenform der Regelbeitrag festgesetzt. Der festgesetzte Betrag gilt für das gesamte Kindergartenjahr; unterjährige Veränderungen, z.B. durch nachträgliche Vorlage von Einkommensnachweisen nach der Gebührenfestsetzung, sind nicht möglich.
- Die Kindergartenbeiträge, die durch Dritte (z.B. dem Kreisjugendamt) übernommen werden, sind in der Ermäßigungsstufe II festzusetzen.
- Im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung wird den jeweiligen Eltern der Regelgruppenbeitrag erlassen. Dies bedeutet, dass die Kinder, welche im letzten Jahr in die Regelgruppe gehen, keinen Beitrag bezahlen. Des Weiteren diejenigen Kinder, die im letzten Jahr in eine VÖ-Gruppe gehen, nur den Differenzbetrag zwischen Regelgruppenbeitrag und VÖ-Beitrag zahlen müssen. Bei der Ganztagesgruppe bedeutet dies, dass diejenigen Kinder, die im letzten Jahr in eine GT-Gruppe gehen, nur den Differenzbetrag zwischen Regelgruppenbeitrag und GT-Beitrag zahlen müssen. Bei der GT/VÖ-Mischgruppe bedeutet dies, dass diejenigen Kinder, die im letzten Jahr in eine GT/VÖ-Mischgruppe gehen, nur den Differenzbetrag zwischen Regelgruppenbeitrag und GT/VÖ-Mischgruppenbeitrag zahlen müssen. Die Befreiung vom Regelbeitrag im letzten Kindergartenjahr gilt, solange die Koalitionsvereinbarung hinsichtlich der Entgelterstattung durch das Land noch nicht umgesetzt ist. Sofern dies beschlossen wird, ist der Regelbeitrag bis max. zur der Höhe der vom Land gewährten Entgelterstattung an die Gemeinde zu entrichten.
- Wird ein Kind, welches im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung der Regelgruppenbeitrag erlassen wurde, zurückgestellt, wird der erlassene Beitrag vom Zahlungspflichtigen zurückgefordert. Gleichzeitig wird für das neue letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung der Beitrag wie unter Punkt 4 erläutert geregelt.
- Die Monatsbeiträge werden im Kalenderjahr für 11 Monate erhoben. Der August eines jeden Jahres bleibt wie bisher kostenfrei.
- Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juli 2020 werden die Kindergartenentgelte ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 auf Basis der gemeinsamen Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Träger der Jugendhilfe – auf die einkommensabhängigen Entgelte umgerechnet – erhoben. Es wird zukünftig jährlich eine pauschalierte Berechnungsmethode durchgeführt.
Diese Entgeltordnung tritt am 01. September 2020 in Kraft.
Steffen Bochinger
Bürgermeister
Entgelte / Mittagessen - Schule - Kernzeitbetreuung
An folgenden Einrichtungen wird über die Gemeinde Keltern ein kindergerechtes Mittagessen angeboten:
- Johannes Kepler Keltern
- Kindertagesstätte Farbklecks Dietlingen
- Kindergarten Rappelkiste Ellmendingen
- Kindergarten Regenbogenland Niebelsbach
- Kindergarten "Otto-Maurer-Str." Ellmendingen
- Kindergarten Blumenwiese Dietlingen
- Kindergarten "Waldkindergarten" Dietlingen
Der Preis je Essen beträgt 3,75 €, wobei die Gemeinde Keltern das Essen mit 1,25 € bezuschusst. Die Kinder bekommen somit ihr Mittagessen an den gewünschten Tagen für einen Preis von lediglich jeweils 2,50 €. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Frau Rihm, Telefonnummer: 07236 70334 - k.rihm(@)keltern.de zur Verfügung.
Steuern
- Grundsteuer A: 310 v. H.
- Grundsteuer B: 270 v. H.
- Gewerbesteuer: 330 v. H
- Hundesteuer:
- 1. Hund 60,00 €
- 2. Hund 120,00 €
- Zwinger 180,00 €
- Kampfhund 480,00 €