Im Detail
Nachstehend finden Sie die Steuern & Gebühren.
Haushaltssatzung der Gemeinde Keltern für das Haushaltsjahr 2024
Das Landratsamt Enzkreis, Pforzheim, hat die Gesetzmäßigkeit der folgenden, vom Gemeinderat der Gemeinde Keltern am 16. Januar 2024 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 uneingeschränkt bestätigt.
Wassergebühr
- Frischwasser(+ 7% MwSt.): 2,21 € je m³
- Abwasser: 2,45 € je m³
- Niederschlagswasser: 0,38 € je m²
- Zählergrundgebühr (+ 7% MwSt.):
Größe 05 (2,5 m³ - 5 m³): 3,40 €
Größe 10 (10 m³): 3,70 €
Größe 20 (20 m³): 5,00 €
Größe 30 (30 m³): 6,50 €
Hallengebühren
Die Übersicht über die Gebühren für die Nutzung der gemeindeeigenen Sport- Mehrzweckhallen und sonstigen Räume entnehmen Sie bitte dieser Datei:
Bestattungsgebühren
Seit 01.01.2015 gilt eine neue Gebührenordnung für Bestattungen / Friedhofsgebühren in Keltern.
Verwaltungsgebühren
Die Gebühren unserer einzelnen Verwaltungsdienstleistungen entnehmen Sie bitte unserer Verwaltungsgebührensatzung.
Download Verwaltungsgebührensatzung (PDF-Dokument, 143,40 KB, 22.04.2024)
Beiträge
- Erschließungsbeitrag: 90 %
- Klärwerksbeitrag: 2,48 € je m² Nutzungsfläche
- Entwässerungsbeitrag: 3,99 € je m² Nutzungsfläche
- Wasserversorgungsbeitrag: 2,78 € je m² Nutzungsfläche
Entgelte / Mittagessen - Schule - Kernzeitbetreuung
An folgenden Einrichtungen wird ein kindergerechtes Mittagessen angeboten:
- Johannes Kepler Grundschule Keltern
- Kindertagesstätte Farbklecks Dietlingen - E-Mail - Telefonnummer: 07236/9824020
- Kindergarten Rappelkiste Ellmendingen - E-Mail - Telefonnummer: 07236/9320980
- Kindergarten Regenbogenland Niebelsbach -E-Mail - Telefonnummer: 07082/1407
- Kindergarten "Otto-Maurer-Str." Ellmendingen - E-Mail - Telefonnummer: 07236/8821
- Kindergarten Blumenwiese Dietlingen - E-Mail - Telefonnummer: 07236/6918
- Kindergarten "Waldkindergarten" Dietlingen - E-Mail - Mobiltelefon: 0151/15135120
- Freier Kindergarten e.V. - E-Mail - Telefonnummer: 07236/6725
Der Preis je Essen beträgt 4,75 €, wobei die Gemeinde Keltern das Essen mit 1,25 € bezuschusst. Die Kinder bekommen somit ihr Mittagessen an den gewünschten Tagen für einen Preis von lediglich jeweils 3,50 €.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.
Steuern
- Grundsteuer A: 320 v. H.
- Grundsteuer B: 300 v. H.
- Gewerbesteuer: 330 v. H
- Hundesteuer:
- 1. Hund 60,00 €
- 2. Hund 120,00 €
- Zwinger 180,00 €
- Kampfhund 480,00 €
Neue Steuersätze für die Grundsteuer A + B sowie Gewerbesteuer ab 2025
Die Hebesätze werden festgesetzt
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 227 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 168 v.H.,
2. für die Gewerbesteuer auf 330 v.H.
der Steuermessbeträge.