Im Detail
Nachstehend finden Sie die Steuern & Gebühren.
Haushaltssatzung der Gemeinde Keltern für das Haushaltsjahr 2021
Das Landratsamt Enzkreis, Pforzheim, hat mit Schreiben vom 09. Juni 2021 die Gesetzmäßigkeit der folgenden, vom Gemeinderat der Gemeinde Keltern am 27. April 2021 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 uneingeschränkt bestätigt.
Download Eröffnungsbilanz der Gemeidne Keltern zum 01.01.2018
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Keltern für das Wirtschaftsjahr 2021
Das Landratsamt Enzkreis, Pforzheim, hat mit Schreiben vom 09. Juni 2021 die Gesetzmäßigkeit des folgenden, vom Gemeinderat der Gemeinde Keltern am 27. April 2021 beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2021 uneingeschränkt bestätigt.
Download Eröffnungsbilanz des EB Wasserversorung zum 01.01.2028
Wassergebühr
- Frischwasser(+ 7% MwSt.): 1,87 € je m³
(1,94 € ab 2023) - Abwasser: 2,15 € je m³
(2,12 € ab 2023) - Niederschlagswasser: 0,47 € je m²
(0,37 € ab 2023) - Zählergrundgebühr (+ 7% MwSt.):
Größe 05 (2,5 m³ - 5 m³): 3,40 €
Größe 10 (10 m³): 3,70 €
Größe 20 (20 m³): 5,00 €
Größe 30 (30 m³): 6,50 €
Hallengebühren
Die Übersicht über die Gebühren für die Nutzung der gemeindeeigenen Sport- Mehrzweckhallen und sonstigen Räume entnehmen Sie bitte dieser Datei:
Bestattungsgebühren
Seit 01.01.2015 gilt eine neue Gebührenordnung für Bestattungen / Friedhofsgebühren in Keltern.
Verwaltungsgebühren
- Personalausweis (1Bild) unter 24 Jahre, 6 Jahre gültig: 22,80 €
- Personalausweis (1Bild) ab 24 Jahre, 10 Jahre gültig: 37,00 €
- vorläufiger Personalausweis (1 Bild), 3 Monate gültig: 10,00 €
- Reisepass (1 biometrisches Bild) bis 24 Jahre, 6 Jahre gültig: 37,50 €
- Reisepass (1 biometrisches Bild) ab 24 Jahre, 10 Jahre gültig: 60,00 €
- vorläufiger Reisepass (1 biometrisches Bild), 1 Jahr gültig: 26,00 €
- Kinder-Reisepass (1 biometrisches Bild): 13,00 €
- Führerscheinantrag: 5,10 €
- Führerscheinantrag (blau) Anforderung Karteiabschrift: 10,00 €
- Polizeiliches Führungszeugnis: 13,00 €
- Aufenthaltsbescheinigung: 4,00 €
- Beglaubigungen, erste: 3,- Euro; jede weitere: 1,50€
- Kopie, erste: 0,75 Euro; jede weitere: 0,50 €
- Einfache Melderegisterauskunft: 8,00 €
- Erweiterte Melderegisterauskunft: 13,00 €
- Gewerberegisterauskunft: 10,00 €
- Gewerbezentralregisterauskunft: 13,00 €
- Jugendfischereischein: 5,11 €
- Jahresfischereischein (bestimmter Personenkreis ohne Prüfung): 18,23 €
- Fischereischein auf Lebenszeit (mit Prüfung)
Erteilung für 1 Jahr: 28,45 €
Erteilung für 5 Jahre: 60,45 €
Erteilung für 10 Jahre: 100,45 €
Verlängerung für 1 Jahr: 18,00 €
Verlängerung für 5 Jahre: 50,00 €
Verlängerung für 10 Jahre: 90,00 €
Beiträge
- Erschließungsbeitrag: 90 %
- Klärwerksbeitrag: 2,48 € je m² Nutzungsfläche
- Entwässerungsbeitrag: 3,99 € je m² Nutzungsfläche
- Wasserversorgungsbeitrag: 2,78 € je m² Nutzungsfläche
Entgelte / Kindergarten
Entgeltordnung für die Kindergärten der Gemeinde Keltern
Entgelte / Mittagessen - Schule - Kernzeitbetreuung
An folgenden Einrichtungen wird ein kindergerechtes Mittagessen angeboten:
- Johannes Kepler Grundschule Keltern
- Kindertagesstätte Farbklecks Dietlingen - E-Mail - Telefonnummer: 07236/9824020
- Kindergarten Rappelkiste Ellmendingen - E-Mail - Telefonnummer: 07236/9320980
- Kindergarten Regenbogenland Niebelsbach -E-Mail - Telefonnummer: 07082/1407
- Kindergarten "Otto-Maurer-Str." Ellmendingen - E-Mail - Telefonnummer: 07236/8821
- Kindergarten Blumenwiese Dietlingen - E-Mail - Telefonnummer: 07236/6918
- Kindergarten "Waldkindergarten" Dietlingen - E-Mail - Mobiltelefon: 0151/15135120
- Freier Kindergarten e.V. - E-Mail - Telefonnummer: 07236/6725
Der Preis je Essen beträgt 4,05 €, wobei die Gemeinde Keltern das Essen mit 1,25 € bezuschusst. Die Kinder bekommen somit ihr Mittagessen an den gewünschten Tagen für einen Preis von lediglich jeweils 2,80 €.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.
Steuern
- Grundsteuer A: 320 v. H.
- Grundsteuer B: 300 v. H.
- Gewerbesteuer: 330 v. H
- Hundesteuer:
- 1. Hund 60,00 €
- 2. Hund 120,00 €
- Zwinger 180,00 €
- Kampfhund 480,00 €